Seit Juli 2016 sind Reedereien durch die international anwendbare Übereinkunft „Safety of Life at Sea Convention (SOLAS)“ verpflichtet, nur noch solche Ladeeinheiten auf ein Seeschiff zu verladen, bei denen das Gesamtgewicht (bestätigte Bruttomasse) durch ein zertifiziertes Verfahren ermittelt wurde. Die Daten der sogenannten bestätigten Bruttomasse müssen rechtzeitig - vor der Beladung der Ladeeinheit auf das Schiff - an die Reederei kommuniziert werden.
Anwendungsbereich der SOLAS-Übereinkunft für Schienen Vor- und Nachläufe
Die Vorschriften des SOLAS-Übereinkommens betreffen nur die Transporte mit Kombiverkehr, bei denen eine Teilstrecke mit dem Schiff zurückgelegt wird und Kombiverkehr den Seetransport bei einer Reederei direkt bucht. Bei allen Transporten, bei denen die Seestrecke von unseren Kunden selbst organisiert wird, entfällt für Kombiverkehr die Verpflichtung, die bestätigte Bruttomasse an die Reederei vor zu melden. Dies obliegt demjenigen, der den Seetransport in Auftrag gibt.
Von dem SOLAS-Übereinkommen betroffene Relationen im Netzwerk von Kombiverkehr
Nach aktuellen Kenntnistand benötigt Kombiverkehr die „bestätigte Bruttomasse“ nur auf den durchgehend angebotenen Relationen von und nach der Türkei und Griechenland (via Triest) sowie von und nach Finnland.
Dokumentation
Das einzige Dokument, das als Nachweis für die „bestätigte Bruttomasse“ verwendet werden darf, ist ein/-e Wiegeschein/ Wiegenote. Diese/-r muss von einer Person an der Ladestelle, die mit der Verwiegung beauftragt wurde, unterzeichnet sein. Die Unterschrift kann durch eine elektronische Signatur ersetzt werden.
Leere Ladeeinheiten
Das Eigengewicht der leeren Ladeeinheit, das sich sichtbar an der Ladeeinheit befindet, muss angegeben werden.
Praktische Anwendung des SOLAS-Übereinkommens
Bei Buchung, spätestens jedoch bei Anlieferung von Ladeeinheiten auf den Relationen Triest – Griechenland/ Türkei v.v. und Deutschland – Finnland v.v. bitten wir Sie, eine Wiegenote, wie oben beschrieben, jeweils an die Agentur in:
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