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Glossar

Nachstehend finden Sie ein alphabetisch sortiertes Verzeichnis mit häufig verwendeten Begrifflichlichkeiten aus dem Kombinierten Verkehr.

Abholbeginn

Abholbeginn ist die Uhrzeit, an dem die Ladeeinheit am Empfangsterminal mit Übergabe der Beförderungspapiere frühestens abgeholt werden kann. Eventuelle Wartezeiten sind abhängig von der Situation im Terminal (z.B. wenn mehrere Kunden gleichzeitig Ladeeinheiten abholen wollen).

Annahmeschluss

Annahmeschluss ist der Zeitpunkt der Annahme der letzten Ladeeinheit für einen bestimmten Zug durch die örtliche Kombiverkehr-Agentur. Der Annahmeschluss wird im Fahrplan von Kombiverkehr veröffentlicht. Die Annahme der Ladeeinheit ist erfolgt, wenn der Speditionsvertrag durch die Unterschriften der beiden Vertragspartner auf dem Versandauftragsformular in Kraft tritt.

Antennenverkehr

Antennenverkehr ist eine spezielle Form des Weiterleitungsverkehrs. Der entscheidende Unterschied zum Gatewayverkehr ist, dass die Waggons zusammen mit den darauf verladenen Ladeeinheiten an den Direktzug-Endstationen umrangiert werden. Beim Gatewayverkehr hingegen werden die Ladeeinheiten zwischen den Zügen umgeschlagen. Die Definition macht deutlich, dass Züge des Antennenverkehrs keine Shuttlezüge sein können.

Begleiteter Kombinierter Verkehr

Siehe „Rollende Landstraße"

Check-In

Vor der Einfahrt in das Terminal findet ein Check-In statt. Hier wird durch das Check-In-Personal kontrolliert, ob die Ladeeinheit in einem technisch einwandfreien Zustand für den Bahntransport ist. Auch die Gefahrgutkennzeichnung wird hier im Check-In-Formular festgehalten. Ein Exemplar des Check-In-Formulars erhält der Fahrer.

Direktzug

Direktzüge werden auf Strecken mit regelmäßig hohem Sendungsaufkommen zur direkten Verbindung von zwei oder mehr Terminals eingesetzt. Charakteristisch für Direktzüge sind schnelle Laufzeiten durch die weitestgehende Vermeidung von Rangieraufenthalten. Idealerweise werden Direktzüge im Shuttleverkehr abgewickelt.

Einzelwagenverkehr

Einzelwagenverkehre werden auf Relationen angeboten, auf denen - bedingt durch das geringe Transportaufkommen - der Einsatz eines Shuttlezuges nicht oder noch nicht effizient ist. Befördert werden Ladeeinheiten nur, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Eine Aussage über die Laufzeit der einzelnen Züge ist nur bedingt möglich, da der Rangieraufwand von Zug zu Zug stark variiert. Oftmals bestehen bei Einzelwagenverkehren Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Profilhöhe und der zu befördernden Ladeeinheitarten (z.B. keine Sattelanhänger). 

Ganzzug

Der Begriff „Ganzzug“ wird im kommerziellen Sprachgebrauch benutzt. Es handelt sich um einen Direktzug mit einer definierten maximalen Länge und Last auf einer bestimmten Relation. Das Risiko bezüglich der Auslastung trägt das Unternehmen, das den Ganzzug einkauft und vermarktet.

Gateway

Gateways sind Terminals, an denen neben dem Schiene-Straße-Umschlag auch das Umsteigen von Ladeeinheiten zwischen den Zügen (Schiene-Schiene-Umschlag) möglich ist. Das abgeleitete Gatewaysystem gewährleistet die optimale Verknüpfung der nationalen und internationalen Zugsysteme und führt zu einer schrittweisen Integration von Einzelwagenverkehren durch deren Überführung in die vorhandenen Direktzugsysteme.

Gewichtsvorteil: 44-Tonnen-Regelung

Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Terminal des Kombinierten Verkehrs eingesetzt werden, dürfen ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also 4 Tonnen mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind.

Huckepackverkehr

Huckepackverkehr ist eine ältere Bezeichnung für eine Verkehrsart des Kombinierten Verkehrs, die insbesondere zur Abgrenzung zum Containerverkehr genutzt wurde. Es handelt sich um eine Variante des Kombinierten Verkehrs, bei der Lastzüge, Sattelkraftfahrzeuge oder Sattelanhänger auf spezielle Eisenbahnwagen verladen werden. Heute wird in der Regel der Begriff „Huckepackverkehr" im Sprachgebrauch nicht mehr verwendet. In einzelnen Publikationen, wie beispielsweise dem Gefahrgutrecht, wird er jedoch weiterhin verwendet.

Intermodaler Verkehr

Für den Kombinierten Verkehr wird häufig auch die Bezeichnung Intermodaler Verkehr synonym verwendet.

Kodenummernschild

Die gelben Kodenummernschilder finden nicht nur als Zeichen der technischen Zulassung Verwendung, sondern erleichtern im Terminalbetrieb die richtige Zuordnung von Ladeeinheit und Waggon. 

Kombinierter Verkehr

Kombinierter Verkehr (KV) ist der Oberbegriff für Gütertransporte, bei denen Ladeeinheiten (Wechselbehälter, Container, Sattelanhänger oder komplette Lkw) auf der Gesamtstrecke von mindestens zwei verschiedenen Verkehrsträgern befördert werden. Im Unterschied zu „gebrochenen" Verkehren, bei denen die Güter selbst umgeladen werden, wechseln bei der Transportkette des Kombinierten Verkehrs die kompletten Ladeeinheiten von einem Verkehrsträger zum anderen.

Prinzipiell können Transportketten des Kombinierten Verkehrs aus allen Verkehrsträgern gebildet werden. Die verschiedenen Verkehrsträger sind insbesondere die Eisenbahn, das Binnenschiff, Containerschiffe im Überseeverkehr, Roll-on/Roll-Off-Schiffe sowie der Lkw für den Straßenvor- und Straßennachlauf. Die Transportkette kann aus zwei, z.B. Schiene-Straße, oder mehr Verkehrsträgern, z.B. See-Wasserstraße-Straße bestehen.

Charakterisierend für den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße ist die Verknüpfung der Systemvorteile zweier Verkehrsträger: die Massenleistungsfähigkeit der Bahn, die sich damit ideal zur Überbrückung großer Distanzen eignet, mit der Flexibilität des Lkw, der auf kurzen und mittleren Entfernungen für Sammel- und Verteilerverkehre unschlagbar ist. Der Kombinierte Verkehr ist prinzipiell dafür geeignet, alle Güterarten zu befördern, die auch im Straßenverkehr über größere Entfernungen transportiert werden. Auf den folgenden Seiten dieses Wissensbereiches wird insbesondere auf die Kombination von Eisenbahn und Lkw, sprich den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße, eingegangen.

Ladeeinheit für den Kombinierten Verkehr

Für den Kombinierten Verkehr innerhalb Europas werden die verschiedensten Ladeeinheiten verwendet. Container und Wechselbehälter sind die Ladeeinheiten, die am meisten eingesetzt werden. Die Nachfrage nach kranbaren Sattelanhängern nimmt zurzeit stetig zu. Mit der Rollenden Landstraße, die insbesondere im Alpentransit Anwendung findet, lassen sich Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge ebenfalls auf der Schiene transportieren.

Multimodaler Verkehr

Im Vergleich zum Kombinierten Verkehr, der ausschließlich als „verkehrstechnischer" Begriff benutzt wird, handelt es sich beim Multimodalen Verkehr um einen „verkehrsrechtlichen" Begriff. Der Multimodale Verkehr ist definiert als die Beförderung von Gütern mit aufeinander folgenden, verschiedenartigen Beförderungsmitteln aufgrund eines einheitlichen Beförderungsvertrages (Durchfrachtvertrag) zur Erreichung eines einheitlichen Beförderungszweckes.

Kombinierter Verkehr muss aus rechtlicher Sicht dementsprechend nicht immer gleich Multimodaler Verkehr sein.

Nachtsprung

Unter Nachtsprung versteht man die Beförderung von Ladeeinheiten die abends am Versandterminal aufgeliefert, und morgens am Empfangsterminal bereitgestellt werden.

Rollende Landstraße

Mit den Zügen der Rollenden Landstraße werden komplette Lastkraftwagen auf der Schiene befördert. Die Last- und Sattelzüge werden dazu von den Fahrern selbst auf Niederflurwagen gefahren. Die Fahrer begleiten ihre Fahrzeuge in einem an den Zug angekoppelten Liegewagen und nutzen die Fahrtzeit als Ruhezeit. Diese Verkehrsart ist auch unter dem Namen begleiteter Kombinierter Verkehr bekannt.

Shuttlezug

Züge, die mit einer festen Waggongarnitur zwischen zwei oder mehr Terminals pendeln. Wegen der festen Waggongarnitur, die in den jeweiligen Terminals nicht verändert werden muss, ist der zusätzliche Zeitaufwand für Disposition und Abwicklung minimal. Zudem sind die Zugkapazitäten planbar und die Waggongarnituren auf die Ladeeinheitenstruktur der jeweiligen Verbindung optimierbar. Shuttlezüge sind dadurch das wirtschaftlichste Produktionssystem im Kombinierten Verkehr.

Terminal

Die Terminals, auch Umschlagbahnhöfe genannt, sind die Nahtstellen des Kombinierten Verkehrs. Von ihrer Leistungsfähigkeit hängt ab, ob der Wechsel der Ladeeinheiten zwischen Schiene und Straße und umgekehrt kunden- und marktgerecht erfolgt. Beim Umschlag der Ladeeinheiten kommen zwei Arten von Umschlaggeräten zur Verwendung: der Portalkran und das mobile Umschlaggerät.

Umschlagbahnhof

siehe „Terminal“.

Unbegleiteter Kombinierter Verkehr

Der unbegleitete Verkehr ist ein Bereich des Kombinierten Verkehrs, bei dem die Ladeeinheit ohne Motorfahrzeug – also nur der Wechselbehälter, Container oder Sattelanhänger – auf der Schiene transportiert wird.

Vor- und Nachlauf

Hierunter versteht man den Transport der Ladeeinheit auf der Straße von der Ladestelle zum Versandterminal bzw. vom Empfangsterminal zum Empfänger. Der Vor- und Nachlauf ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Transportkette.