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Transportrichtlinien

Was generell für alle intermodalen Ladeeinheiten zu beachten ist, finden Sie nachfolgend aufgelistet.

  • Intermodale Ladeeinheiten müssen für die technische Zulassung im Schienenverkehr eine gültige Kodifizierung (ISO-Kennzeichnung oder UIC-Kodifizierung) ausweisen. Im europäischen Raum müssen Sattelanhänger und Wechselbehälter zusätzlich zur Kodifizierung mit einem Eigentümerkode, dem ILU-Code, versehen sein.
  • Bei der Beförderung von Gefahrgut bzw. Abfällen muss eine vollständige und korrekte Kennzeichnung an der Ladeeinheit angebracht sein.
  • Zu verzollende Ladeeinheiten benötigen die entsprechenden zollrelevanten Begleitdokumente und Zollplomben. Zollplomben und Zollsiegel müssen in einem einwandfreien Zustand sein.
  • Die Ladung muss nach den gültigen Richtlinien im Kombinierten Verkehr verladen und gesichert sein (siehe auch Praxishandbuch BGL/BGF „Laden und Sichern", Band 2, Ladungssicherung im kombinierten Ladungsverkehr Straße/Schiene). Beim Transport von Stahl-Coils gelten besondere Verladevorschriften.
  • Alle Türen, Stirnwände und Seitenborde der Ladeeinheit müssen geschlossen und fixiert sein.
  • Alle Scharniere an Türen und Bordwänden müssen in einem einwandfreien Zustand sein.
  • Seiten- und Stirnwände sowie die tragenden Teile einer Ladeeinheit dürfen keine starken Verbeulungen oder Risse aufweisen. 
  • Bei einer Ladeeinheit, die mit Greifzangen umgeschlagen wird, müssen die vorhandenen Greifkanten in einwandfreiem Zustand sein. Oberhalb jeder Greifkante ist ein gelber bzw. kontrastfarbener ca. 100 mm breiter Orientierungsstreifen für die Kranverladung erforderlich. Eventuell angebrachte Planenschutzbleche oberhalb der Greifkanten dürfen nicht über deren Anschlagfläche hinausragen, verbogen oder lose sein. Risse in Greifkanten führen zur Ablehnung der Ladeeinheit.
  • Es ist darauf zu achten, dass die für die Begleitdokumente vorgesehene Dokumentenbox oder -tasche an der Ladeeinheit vorhanden und unbeschädigt ist.
  • Beladene Ladeeinheiten müssen generell an den Verschlusseinrichtungen über geeignete Sicherungsmittel (z.B. Plomben, Sicherheitsschlösser) verfügen.


Kodifizierungsschild für Sattelanhänger und (Tank-) Wechselbehälter
Für den Transport im Kombinierten Verkehr müssen alle Ladeeinheiten an beiden Längsseiten eine gültige KV-Kodifizierung aufweisen. Das gelbe Kodenummerschild ist für alle Ladeeinheiten (z.B. Sattelanhänger, (Tank-) Wechselbehälter), die per Greifzange umgeschlagen werden, erforderlich. Gleiches gilt für alle Ladeeinheiten, deren Abmaße von den gängigen ISO-Abmaßen (20, 30, 40, 45 Fuß) abweichen. Es dient darüber hinaus nicht nur als Kennzeichnung der technischen Zulassung, sondern erleichtert auch im Terminalbetrieb die richtige Zuordnung von Ladeeinheit und Wagen. Der inhaltliche Aufbau kann sich je nach Ladeeinheitentyp voneinander unterscheiden.

Weitere Detailinformationen zur Kodifizierung von Ladeeinheiten erhalten Sie hier.

Darüber hinaus gilt es, aufgrund der baulichen Unterschiede von Ladeeinheiten einiges zu beachten. Hier erfahren Sie mehr über die Transportrichtlinien für:

Terminal-Check-In Broschüre

Erhalten Sie mit unserer Terminal-Check-In Broschüre einen Überblick über die wichtigsten Sicherheitskriterien und Transportrichtlinien für intermodale Ladeeinheiten.

Ihr Ansprechpartner
zum Thema Transportrichtlinien:

Kodifizierung

Schritt für Schritt zur Kodifizierung für intermodale Ladeeinheiten

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ILU-Code

Erfahren Sie alles rund um den neuen ILU-Code und wo Sie diesen beantragen können.

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