Bitte beachten Sie, dass bei Transporten mit Feuerwerkskörpern (UN 0333 bis 0337) im Beförderungspapier folgendes angegeben werden muss:
KLASSIFIZIERUNG VON FEUERWERKSKÖRPERN DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VON XX MIT DER REFERENZ FÜR FEUERWERKSKÖRPER XX / YY ZZZZ BESTÄTIGT
XX ist das Unterscheidungskennzeichen für Kraftfahrzeug nach dem Wiener Abkommen
YY ist die Identifikation der zuständigen Behörde (z.B. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für Deutschland)
ZZZZ ist die Serienreferenz
Die Nennung ist nach 5.4.1.2.1 g) ADR/RID sowohl beim Straßen- als auch beim Schienentransport vorgeschrieben. Nach 5.4.1.5.15 des IMDG-Code ist eine Angabe der Serienreferenz auch ausreichend.
Da dem Beförderer oder der zuständigen Behörde jederzeit die Klassifizierungsbestätigung zugänglich gemacht werden muss, bitten wir Sie in solchen Fällen, die Bestätigung bei der Buchung per E-Mail zu übermitteln oder durch den aufliefernden Fahrer in einer Kombiverkehr-Agentur zu übergeben.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Produktion, Leiter Gefahrgut & Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60, Fax +49 40/74 05 19 69 oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
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