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Service
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Formalien / Recht
Gefahrguthinweis für Verkehre via Lübeck und Rostock
01.04.2015
Für die Verkehre via Lübeck und Rostock, die mit Schiffen nach dem Ostseememorandum verkehren, weisen wir aus gegebenem Anlass auf folgende Veränderungen gültig seit 1. Januar 2015 hin:

§ 7 Zusätzliche Pflichten des Versenders (Ostseememorandum)
[...]
(3) Sollen flüssige gefährliche Güter mit einem Flammpunkt von höchstens 60°C befördert werden, so muss angegeben werde, ob der Flammpunkt < 23°C oder ≥ 23°C ist, sodass die für die Verladung der Ladung verantwortliche Person ordnungsgemäß informiert und die Ladung entsprechend gestaut werden kann.

Wir bitten Sie unseren Agenturmitarbeitern diese Information bei der Buchung, spätestens aber bei der Anlieferung der Ladeeinheit bekannt zu geben.

Fragen zum Thema Gefahrgut & Abfall beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60, Fax +49 40/74 05 19 69
oder E-Mail ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
Ihre Ansprechpartner
zum Thema Unternehmenskommunikation: