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Service

Gefahrgut

Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Gefahrguttransporten im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße.

Grundsätzlich können im Rahmen des Kombinierten Verkehrs alle Gefahrgüter transportiert werden. Die verbotene Stoffe sind in der Tabelle A des RID als „VERBOTEN“ gekennzeichnet (siehe unten).
Einschränkungen für bestimmte Länder / Terminals finden Sie unter 'Länderspezifische Gefahrguthinweise' (in der Infobox rechts).

Hier die nach RID nicht für den Eisenbahn Verkehr / Kombinierten Verkehr zugelassenen Gefahrgüter:

• explosive Stoffe der Klasse 1 Verträglichkeitsgruppe A (UN 0074, 0113, 0114, 0129, 0130, 0135, 0224 und 0473).
• selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1, die eine Temperaturkontrolle erfordern (UN 3231 bis 3240).
• polymerisierende Stoffe der Klasse 4.1, die eine Temperaturkontrolle erfordern (UN 3533 und 3534)
• organische Peroxide der Klasse 5.2, die eine Temperaturkontrolle erfordern (UN 3111 bis 3120).
• Schwefeltrioxid mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99,95%, das ohne Inhibitoren in Tanks befördert wird (UN-Nummer 1829)

Neben dem Merkblatt für Gefahrguttransporte im Kombinierten Verkehr, die im Versand bzw. Empfang mit Kombiverkehr erfolgen, finden Sie auch Gefahrgutinformationen der UIRR.

Im Zuge des ADR / RID 2019 wurde die schon bekannte Broschüre zum Thema „Kombinierter Verkehr mit Gefahrgut" komplett überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Neben allgemeinen Inhalten bietet Ihnen diese Informationsbroschüre die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von Gefahrgütern im Kombinierten Verkehr zum Nachschlagen. Weiterhin erhalten Sie Hinweise für die Kennzeichnung von Ladeeinheiten und für die Verwendung von Gefahrzetteln für Ihre Transporte mit Gefahrgütern.

Die Broschüre stellen wir Ihnen als Download gerne zur Verfügung:


Darüber hinaus sind für Gefahrguttransporte die nachfolgenden Hinweise wichtig.

Allgemeine länderspezifische Informationen

Domdeckel
Domdeckel, Abdeckhauben und sonstige Öffnungen der Tanks, Schüttgutcontainer und MEGC's (auch bei leeren ungereinigten Ladeeinheiten) müssen immer ordnungsgemäß geschlossen sein ( 4.3.2.3.3 RID/ADR und Kurzschlussgefahr).


Lagerung

Die Lagerung von Ladeeinheiten mit Gefahrgütern ist auf den meisten Terminals nicht zugelassen. In Deutschland besteht in den von Kombiverkehr bedienten Terminals nur in Ludwigshafen die Möglichkeit dazu. Für Terminals im Ausland fragen Sie bitte bei unserem Gefahrgutbeauftragten nach. Außerdem finden Sie diese Information auch in den Terminalinformationen.


Sondervorschrift 640X

Bei der Beförderung von Stoffen mit dieser Sondervorschrift in ADR/RID-Tanks muss im Versandauftrag/Beförderungspapier angegeben werden „Sondervorschrift 640X" wobei das X der entsprechende Großbuchstabe aus der Spalte (6) der Tabelle 3.2 ADR / RID ist.


Feuerwerkskörper (Sondervorschrift 645 ADR/RID sowie 5.4.1.5.15 IMDG)

Bitte beachten Sie, dass bei der Beförderung von Feuerwerkskörpern der UN-Nummern 0333, 0334, 0335, 0336 und 0337 in der Buchung / im Versandauftrag / im Beförderungspapier zu vermerken ist: „KLASSIFIZIERUNG VON FEUERWERKSKÖRPERN DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VON XX MIT DER REFERENZ FÜR FEUERWERKSKÖRPER XX/YYZZZZ BESTÄTIGT" (Fundstelle: 5.4.1.2.1 g) ADR und RID).
[> XX ist das Unterscheidungskennzeichen für Kraftfahrzeug nach dem Wiener Abkommen > YY ist die Identifikation der zuständigen Behörde (z.B. BAM für Deutschland) > ZZZZ ist die Serienreferenz].

Beispiele: GB/HSE/123456, US EX20091234 oder BAM/D6589

IMDG: In der DGD oder im Multimodalem Beföderungspapier muß nur die Refernznummer angegeben werden ohne den nach ADR / RID vorgeschriebenen Satz.

Die Sondervorschrift 645 (ADR / RID) lautet: „Der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 3b angegebene Klassifizierungscode darf nur verwendet werden, wenn die zuständige Behörde einer Vertragspartei des ADR vor der Beförderung ihre Zustimmung erteilt hat".

Da dem Beförderer oder der zuständigen Behörde jederzeit die Klassifizierungsbestätigung zugänglich gemacht werden muss, bitten wir Sie in solchen Fällen die Bestätigung bei der Buchung mit zu senden oder durch den aufliefernden Fahrer an unsere Agentur zu übergeben.

Nationale Gefahrguttransporte

Klasse 7 (Radioaktive Gegenstände)

Diese dürfen nur sehr eingeschränkt befördert werden und bedürfen einer vorherigen Rücksprache mit Kombiverkehr, Ressort Gefahrgut.


Dillingen Ubf

Das Terminal Dillingen ist zur Zeit nicht für Gefahrgüter zugelassen.

 

Duisburg-Ruhrort Hafen DUSS Ubf

Zurzeit dürfen keine Stoffe der Klasse 7 (Radioaktive Gegenstände) von und nach diesem Terminal versendet werden.


Lübeck-Nordlandkai Ubf

Bei allen Sendungen nach Lübeck-Nordlandkai muss der von der Lübecker Hafengesellschaft (LHG) geforderte Anlieferungsschein (zu bestellen bei der LHG unter Fax +49/451/7900-105) entweder am Abgangsterminal oder von der eigenen Niederlassung direkt bei der LHG abgegeben werden.


Neuss-Trimodal Ubf


Zurzeit dürfen keine Stoffe der Klasse 1.1, 1.2, 1.5, 1.6 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und Klasse 7 (Radioaktive Gegenstände) von und nach diesem Terminal versendet werden.

 

Schwarzheide Ubf

Zur Zeit dürfen folgende UN-Nummern nicht von und nach Schwarzheide befördert werden: UN 1040, 1086, 1092, 1185, 1222, 1242, 1251, 1259, 1295, 1380, 1695, 1744, 1838, 2023, 2336, 2337, 2345, 2378, 2474, 2513, 2618, 2670, 2870, 2901

 

Internationale Gefahrguttransporte

Baltikum via Häfen Kiel, Lübeck und Rostock

Auf den Schiffslinien bestehen bei der Beförderung fast aller Gefahrgutklassen unterschiedliche Einschränkungen. Diese sind unter anderem abhängig davon, ob reine Frachtfähren oder Personen-fähren genutzt werden, ob nach IMDG-Code oder nach dem Ostseememorandum gefahren wird, von der Bauart des Schiffes sowie der Gefahrgutpolitik der jeweiligen Reederei.

 
Belgien

In den Umschlagbahnhof Antwerpen Combinant darf kein Gefahrgut der Klasse 7 (Radioaktive
Stoffe und Gegenstände) eingebracht werden. Bei Transporten der Klasse 1 (Explosive Stoffe
und Gegenstände) ist vorher unbedingt das Ressort Gefahrgut anzusprechen.


Dänemark Dänemark

Bei Sendungen durch den Großen-Belt-Tunnel nach Høje Taastrup dürfen bei Gütern der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) je Ladeeinheit maximal 5.000 kg Nettoexplosivstoffmasse enthalten sein.


Finnland

Bei allen Sendungen nach Finnland über Lübeck-Nordlandkai muss der von der Lübecker Hafengesellschaft (LHG) geforderte Anlieferungsschein (zu bestellen bei der LHG unter Fax +49/451/7900-105) entweder am Abgangsterminal oder von der eigenen Niederlassung direkt bei der LHG abgegeben werden.

Finnland via Lübeck und Rostock

Auf den Schiffslinien bestehen bei der Beförderung fast aller Gefahrgutklassen unterschiedliche Einschränkungen. Diese sind u.a. abhängig davon, ob reine Frachtfähren oder Personenfähren genutzt werden, ob nach IMDG-Code oder nach dem Ostseememorandum gefahren wird, von der Bauart des Schiffes sowie der Gefahrgutpolitik der jeweiligen Reederei.


Frankreich

Von und nach Frankreich darf kein Gefahrgut der Klassse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und Klasse 7 (radioaktive Stoffe) befördert werden.


Griechenland via I-Bari (Schiff nach IMDG)

Zurzeit bieten wir via Bari keine Schiffsverbindung an, die auch Gefahrgüter transportieren kann.

 Griechenland via I-Trieste (Schiff nach IMDG)

Auf Rückfrage kann Gefahrgut auf der Verbindung nach Patras DFDS befördert werden. Sprechen Sie bitte unbedingt vorher das Ressort Gefahrgut an. Ausgeschlossen sind generell die Klassse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und Klasse 7 (radioaktive Stoffe).

 Griechenland via A-Wels (Bahn)

Auf der Verbindung via A-Wels nach GR-Sindos kann Gefahrgut (außer Klassse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und Klasse 7 (radioaktive Stoffe) befördert werden. Sprechen Sie bitte unbedingt vorher das Ressort Gefahrgut an


Italien

Generell gilt, dass Ladeeinheiten mit Gefahrgut am Ankunftstag abgeholt und erst am Abfahrtstag angeliefert werden dürfen.

Seit dem 01.01.2019 befördert Mercitalia Rail bestimmte UN-Nummern nicht mehr. In der Infobox rechts finden Sie weitergehende Informationen dazu und auch die Liste der UN-Nummern für Verkehre Deutschland - Italien.

Eine Übersicht der auf allen MI Rail-Relationen zugelassenen UN-Nummern finden Sie auf der Seite der Mercitalia Intermodal:https://www.mercitaliaintermodal.it/content/mercitalia_intermodal/en/support-and-contacts/dangerous-goods.html

Bei Gefahrguttransporten von und nach dem sizilianischen Umschlagbahnhof Catania-Bicioca mit der Fähre San Giovanni - Messina v.v. sind die Ladeeinheiten nach den Vorschriften des Kapitels 5.3 RID/ADR zu kennzeichnen. Diese Fähre verkehrt nicht nach dem IMDG-Code.

Für Gefahrgüter der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) sind in Italien von der Behörde nur wenige Umschlagbahnhöfe zugelassen:

-> via Österreich: für Verkehre via Österreich steht eingeschränkt nur das Terminal Verona Q.E. zur Verfügung. Zugelassen sind UN 0012, 0014, 0044, 0055 und 0323 der Klasse 1.4S.

-> via Schweiz: für Verkehre durch die Schweiz nach Italien stehen die Bahnhöfe Bari Scalo Ferruccio und Novara zur Verfügung. Es kann jedoch nicht mit den normalen Laufzeiten gerechnet werden, da die Kontrollen an der Schweizerisch / Italienischen Grenze sehr genau sind. Desweiteren wird eine Durchfuhrbewilligung des Eidgenössischen Bundesamtes benötigt. Vor der Versendung ist unbedingt das Ressort Gefahrgut anzusprechen!

Wegen Bauarbeiten kann von / nach Busto (Gallerate) zur Zeit kein Gefahrgut der Klasse 1 befördert werden!!


Gefahrgüter der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe und Gegenstände) dürfen nicht von und nach Italien befördert werden.

Die Terminals Busto und Novara sind für bestimmte Stoffe nicht zugelassen. In der Infobox rechts finden Sie weitergehende Informationen dazu und auch die Liste der UN-Nummern. Die Liste ist zum 04.04.2020 reduziert worden! Bitte beachten Sie das bei Ganzzugverkehren zu den beiden Terminals von anderen Terminals als Hamburg, Hannover, Köln und Ludwigshafen möglicherweise andere Restriktionen gelten.

Bei Verkehren zum oder via dem Terminal Trieste verlangt die dortige Hafenbehörde für Gefahrgüter die in den Hafen eingebracht werden, ein passendes Sicherheitsdatenblatt (MSDS).



Niederlande

Niederlande
: von und nach den Niederlanden dürfen keine Gefahrgüter der UN-Nummer 1017 Clor abgefertigt werden.

Moerdijk CCT: es dürfen keine Gefahrgüter der Klassen 1 (explosive Stoffe), 2.3 (giftige Gase), 5.2 (organische Peroxide) und 7 (radioaktive Stoffe) sowie die UN-Nummern 1032, 1037, 1040, 1041, 1061, 2073 von / nach dem Terminal abgefertigt werden.

Rotterdam-Europoort: Bitte beachten Sie, dass zu / von dem Terminal die nachfolgenden Gefahrgüter nicht abgefertigt werden dürfen: Klasse 1 (Ausnahme für 1.4S), 2.1 (UN 1972, LNG), 2.3 (giftige Gase), 5.2 (organische Peroxide, Ausnahme für begrenzte Menge), 6.2 (ansteckungs-gefährliche Stoffe) und 7 (radioaktive Stoffe).

Rotterdam-Maasvlakte MVT: Stoffe und Gegenstände der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) können ab Rotterdam-Maasvlakte (MVT) nur von und nach Neuss (nur Kl. 1.3 u. 1.4) versendet werden.

Rotterdam RSC: von und nach diesem Terminal ist die Versendung von Klasse 1 auch vom und zum Terminal in Duisburg-Ruhrort Hafen DUSS möglich. Für die Beförderung von Waffen und Munition nach Rotterdam muß u.U ein 'Consent' die Sendung begleiten. Dieses ist unbedingt bei der Auflieferung der Ladeeinheit dem Abgangsterminal zu übergeben. Bitte sprechen Sie unbedingt mit dem Ressort Gefahrgut vor geplanten Verkehren.

Seit dem 07.01.2021 sind nachfolgende UN-Nummern nicht mehr von / nach Rotterdam RSC zugelassen: UN 1017, 1026, 1048, 1050, 1051, 1053, 1067, 1069, 1076, 1082, 1259, 1614, 2480, 2188, 2192, UN 2199, 2202, 2204, 2418, 2481 und UN 2676.

 

Mazedonien Nordmazedonien

Stoffe und Gegenstände der Klassen 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und 7 (Radioaktive Stoffe und Gegenstände) dürfen nicht von und nach Skopje Tovorna Ubf befördert werden.



Norwegen Norwegen via Dänemark (Bahn)

Bei Sendungen durch den Großen-Belt und Øresund-Tunnel via Dänemark und Schweden nach Norwegen dürfen bei Gütern der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) je Ladeeinheit maximal 5.000 kg Nettoexplosivstoffmasse enthalten sein, bei den Unterklassen 1.1 und 1.5 jedoch nur maximal 1.000 kg.

Norwegen Norwegen via Lübeck-Skandinavienkai und Rostock

Auf den Schiffslinien bestehen bei der Beförderung fast aller Gefahrgutklassen unterschiedliche Einschränkungen. Diese sind u.a. abhängig davon, ob reine Frachtfähren oder Personenfähren genutzt werden, ob nach IMDG-Code oder nach dem Ostseememorandum gefahren wird, von der Bauart des Schiffes sowie der Gefahrgutpolitik der jeweiligen Reederei.

Norwegen Norwegen via Kiel

Auf der Schiffslinie Kiel – Oslo der Color-Line  bestehen bei der Beförderung von Gefahrgütern Einschränkungen. Die Verbindung ist eine Passagierfähre und verkehrt nach dem IMDG-Code. Daneben gibt es drei mal wöchentlich eine Frachtfähre. Bitte sprechen Sie vor der Versendung mit Color-Line Cargo ob das Gefahrgut akzeptiert wird. Eine durchgehende Buchung mit Kombiverkehr ist nicht möglich.


Schweden Schweden via Dänemark (Bahn)

Bei Sendungen durch den Großen-Belt und Øresund-Tunnel via Dänemark nach Schweden
dürfen bei Gütern der Klasse 1 ( Explosive Stoffe und Gegenstände) je Ladeeinheit maximal
5.000 kg Nettoexplosivstoffmasse enthalten sein, bei den Unterklassen 1.1 und 1.5 jedoch nur maximal 1.000 kg.

Schweden Schweden via Lübeck-Skandinavienkai und Rostock

Auf den Schiffslinien bestehen bei der Beförderung fast aller Gefahrgutklassen unterschiedliche Einschränkungen. Diese sind u.a. abhängig davon, ob reine Frachtfähren oder Personenfähren genutzt werden, ob nach IMDG-Code oder nach dem Ostseememorandum gefahren wird, von der Bauart des Schiffes sowie der Gefahrgutpolitik der jeweiligen Reederei.

Schweden Schweden via Kiel

Auf den Schiffslinien Kiel –Göteborg der Stena-Line bestehen bei der Beförderung von Gefahrgütern Einschränkungen. Die Verbindung ist eine Passagierfähre und verkehrt nach dem Ostseememorandum mit weiteren Einschränkungen.


Schweiz

Auf den Verbindungen von / nach der Schweiz sowie im Transit durch die Schweiz ist UN 1017 (Chlor) nicht zugelassen. Zudem ist im Terminal Aarau seit dem 1.1.2024 der Umschlag der UN Nummern 1744 (Bromine) und UN 1836 (Thionylchloride) nicht zugelassen.


  Serbien

Die Terminals Belgrad und Novi Sad sind zur Zeit nicht für Sendungen mit Gefahrgütern zugelassen.


Slowenien

Güter der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) nach Ljubljana KT und Koper KT können nur nach Rücksprache mit Kombiverkehr (Ullrich Lück) oder Adriakombi (Janez Merlak) befördert werden.


Spanien Spanien

Von und nach Spanien darf kein Gefahrgut der Klassse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und Klasse 7 (radioaktive Stoffe) befördert werden..

Silla/Valencia
: Dieses Terminal ist zur Zeit nicht für Sendungen mit Gefahrgütern zugelassen. Als Ausweichterminals bieten wir Constantí (Tarragona) und Murcia an.


Ungarn

S
eit dem 15.10.2020 dürfen bestimmte Gefahrgüter nicht mehr von / nach und via Terminal Budapest BILK befördert werden. In der Infobox rechts finden Sie weitergehende Informationen dazu und auch die Liste der UN-Nummern.

Bei Transporten der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) ist im Voraus eine behördliche Genehmigung in Ungarn einzuholen. Die Sendungen müssen auf den Strecken der MÀV begleitet werden. Das Begleitpersonal wird von den Kunden gestellt. Die Genehmigungsgesuche richten Sie bitte an folgende Anschrift:

ORFK Közbiztonsági Fõigazgatosag, Igazgatárendészeti Föosztály, Rendésteti Osztály, HU 1903 Budapest, PF. 314/15.

Bei Anlieferung der Ladeeinheit am Terminal in Deutschland muss die Genehmigung beigefügt sein.


Türkei via Trieste ( Schiff nach IMDG)

Auf den Relationen via Trieste von & nach Cesme, Mersin, Pendik und Yalova v.v. sind Gefahrgüter der Klassen 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und Klasse 7 (Radioaktive Stoffe und Gegenstände) nicht zugelassen. Die Schiffslinien verkehren nach dem IMDG-Code, sodaß spätestens bei der Anlieferung der Ladeeinheit am Abgangsterminal eine IMO-Erklärung oder das 'Multimodale Beförderungspapier' abgegeben werden muß.
Gefahrgüter der Klasse 2 können nur nach Pendik laufen.

Die Hafenbehörde in Trieste verlangt für Gefahrgüter die in den Hafen eingebracht werden ein passendes Sicherheitsdatenblatt.

Türkei via Budapest BILK (Bahn)

Auf den Relationen via Budapest BILK dürfen bestimmte Gefahrgüter nicht befördert werden. In der Infobox rechts finden Sie weitergehende Informationen dazu und auch die Liste der UN-Nummern.

Schriftliche Weisungen

ADR 2019
Mit dem In-Krafttreten des ADR 2019 am 01.01.2019 wurden geringfügige Änderungen an den schriftlichen Weisungen durchgeführt. 

Auf der Internetseite der UNECE finden sie hier die schriftlichen Weisungen (Version 2019) in vielen Sprachen als Download.

Sicherung von Gefahrguttransporten

Maßnahmen zur Sicherung gemäß Kapitel 1.10 ADR / RID ("Security")

Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 hat die internationale Gesetzgebung Bestimmungen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren auch für den Transport gefährlicher Güter mit den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Schiff entwickelt. Aufbauend auf entsprechende UN-Empfehlungen wurden Maßnahmen zur Sicherung ("Security") in ein neues Kapitel 1.10 ADR/RID aufgenommen. Diese gelten für ADR und RID seit 01.01.2005. Das Kapitel 1.10 können Sie sich hier herunterladen.

Für Kombiverkehr ergibt sich hieraus die Anforderung, bei der Übergabe von Ladeeinheiten mit Gefahrgut die Identität des Beförderers festzustellen. Um Verzögerungen bei der Abwicklung an den deutschen Umschlagterminals zu vermeiden, wird Kombiverkehr die Dokumentation der Abholer mit Hilfe einer Fahrerdatenbank für Gefahrguttransporte unterstützen. Diese gibt Auskunft über die von Ihnen legitimierten Abholer und Fahrer. Hierfür steht eine entsprechende Datei zum Download zur Verfügung. Wir bitten unsere Kunden daher vor dem Transport von Gefahrgütern uns diese Datei ausgefüllt zukommen zu lassen. Einige unserer UIRR-Partnergesellschaften verwenden bereits heute ähnliche Verfahren der Legitimationskontrolle. Mit den übrigen Partnern streben wir an, ein vergleichbares Prozedere abzustimmen.

Da diese Maßnahme gleichzeitig einen Beitrag leistet, um den Schutz vor Diebstahl weiter zu verbessern, wird sie über die gesetzlichen Anforderungen hinaus auch für Nicht-Gefahrgut angewandt. Dazu wird am Terminal zum einen die Identität des Fahrers mit Hilfe der amtlichen Ausweispapiere und zum anderen die Abhol-Legitimation geprüft sowie das Kfz-Kennzeichen und die Kontaktdaten des zur Anlieferung oder Abholung beauftragten Transportunternehmens schriftlich festgehalten. Einen entsprechenden Vordruck zur Abhol-Legitimation können Sie hier herunterladen.  


 

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Nebengebühren Gefahrgut und Abfall 2024
Länderspezifische Gefahrguthinweise 2024-02-01
Rote Liste der Mercitalia Rail
Übersicht der verbotenen Klassen und UN-Nummern im Alpenquerenden Verkehr 2024-02-01
Verbotsliste Mortaraverkehre
Verbotsliste Bari Giovinazzo
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