Allgemeines zu Gefahrgut und Abfall
Die Statistik beweist, dass Gefahrgut auf der Schiene sicher aufgehoben ist. Unser Service trägt dazu bei:
Auch die meisten Abfälle können im Kombinierten Verkehr befördert werden. Es müssen aber die abfallrechtlichen Vorschriften und - falls es sich bei dem zu befördernden Abfall auch um Gefahrgut handelt - ebenfalls die Gefahrgutvorschriften beachtet werden.
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- Beratung zu gesetzlichen Regelungen
- Beratung zu Verpackung und Laufweg
- Besonderheiten im Intermodalen Verkehr Straße / Schiene / Schiff
- Online-Kontrolle der Gefahrguttransporte per ALI BABA, CAT & CESAR
- Regelmäßige Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen und im eigenen Haus.
Auch die meisten Abfälle können im Kombinierten Verkehr befördert werden. Es müssen aber die abfallrechtlichen Vorschriften und - falls es sich bei dem zu befördernden Abfall auch um Gefahrgut handelt - ebenfalls die Gefahrgutvorschriften beachtet werden.
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Ihr Ansprechpartner
zum Thema Gefahrgut & Abfalltransporte:
Ullrich Lück
Leiter Gefahrgut & Abfalltransporte, Gefahrgutbeauftragter
Telefon
+49 40/74 05 19 60
E-Mail
ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de