Abfall
Nationale Transporte: Abfalltransporte innerhalb Deutschlands sind möglich. Allerdings sind nicht sämtliche Terminals für Abfälle zugelassen. Sprechen Sie deswegen bitte rechtzeitig vor Transportaufnahme mit unserem Abfallspezialisten.
Internationale Transporte: Abfalltransporte lassen sich auch innerhalb Europas durchführen. Bitte sprechen Sie auch in diesen Fällen rechtzeitig mit unserem Abfallspezialisten.
Transport von Abfall von und nach Italien:
Da zur Zeit die meisten Abfalltransporte von und nach Italien stattfinden, verweisen wir hier auch auf die Informationen unseres Partners Mercitalia Intermodal.
Italien: 'REN' zum 13.02.2019 für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen eingerichtet
Nach Abschaffung des SISTRI, wird mit 13.02.2019 für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen das sogenannte „REN“ eingerichtet. Es handelt sich dabei um das nationale elektronische Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen, das direkt vom Ministerium für Umwelt-, Boden-, und Meeresschutz verwaltet wird. Die Fristen, die Art der Eintragung und die Kosten werden durch ein entsprechendes Dekret festgelegt.
Folgende Subjekte müssen sich eintragen:
- Körperschaften und Unternehmen die Abfälle behandeln, d.h. Tätigkeiten der Verwertung oder Beseitigung einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Entsorgung;
- Produzenten/Erzeuger von gefährlichen Abfällen;
- Körperschaften und Unternehmen, die gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder transportieren;
- Körperschaften und Unternehmen, die als Vermittler und Händler von gefährlichen Abfällen tätig sind;
- Konsortien, die für die Verwertung und das Recycling von bestimmten Abfallarten gegründet wurden
und bezugnehmend auf nicht gefährliche Abfälle:
- jeder, der gewerbsmäßig Abfälle sammelt und transportiert;
- Händler und Vermittler von Abfällen ohne Besitz derselben;
- Unternehmen und Körperschaften als Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen die aus industriellen und handwerklichen Tätigkeiten und aus der Tätigkeit der Abfallwiederverwertung und -entsorgung stammen; für Schlämme, die bei der Trinkbarmachung von Wasser, bei anderen Wasserbehandlungen, bei Abwasserreinigung und bei Rauchgasabscheidung entstehen (wie vom Art. 184, Abs. 3, Buschstaben c), d) und g) der G.V. 152/2006 vorgesehen).
Hinweise dazu finden sich auf der Internetseite der IHK in Bozen.
Italien: Rückverfolgbarkeit der Abfälle - SISTRI zum 01.01.2019 abgeschafft
Das Gesetzesdekret "Vereinfachung" hat mit 1. Januar 2019 das System für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle - SISTRI abgeschafft: die Jahresbeiträge 2019 sind daher nicht mehr zu entrichten.
Ab 1° Jänner 2019 und bis zur vollständigen Funktionsfähigkeit des neuen Systems für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle, welches unmittelbar vom Ministerium für Umwelt-, Boden-, und Meeresschutz organisiert und verwaltet wird, werden weiterhin
- Abfallerkennungsschein und Abfallregister geführt;
- die für Abfallerkennungsschein und Abfallregister vorgesehenen Sanktionen angewendet.
Deutschland: Neuordnung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ab 01.06.2012
Das neue KrWG unterscheidet nur nach der Gefährlichkeit der Abfälle. Es gibt dann in Deutschland keine Abfälle mehr, die ohne Anzeige oder Erlaubnis befördert werden dürfen.
Die bis zum 31. Mai 2012 erteilten Transportgenehmigungen gelten als Erlaubnis nach dem neuen Gesetz weiter, eine erneute Anzeige ist nicht nötig.
Weitere Informationen und ein Formblattt zur Anzeige finden sich auf der Internetseite der ZKS-Abfall.
Deutschland: Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) ab 01.04.2010
Auf den Seiten der Industrie- und Handelskammen finden Sie weitere Informationen zum eANV.
Ergänzender Anhang I C vom 16.Juli 2008 zur VO Nr. 1013/2006 zum Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare
Am 16.07.2008 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union der ergänzende Anhang I C der VO Nr. 1013/2006 veröffentlicht. Hier finden sich spezifische Anweisungen für das Ausfüllen von Notifizierungs- und Begleitformularen für den grenzüberschreitneden Transport von Abfällen.
Neue EU-Abfallrichtlinie ab 12.07.2007
- Dokument "Anhang I A" (Notifizierungsdokument)
- Dokument "Anhang I B" (Transportdokument)
- Dokument "Anhang VII" (Informationsdokument für Sendungen Art. 3 (2) und (4))
Abwicklung und Kennzeichnung von Abfalltransporten von und nach Italien
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