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Service

Abfall

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten gesetzlichen Regelungen für nationale und internationale Abfalltransporte.

Nationale Transporte: Abfalltransporte innerhalb Deutschlands sind möglich. Allerdings sind nicht sämtliche Terminals für Abfälle zugelassen. Sprechen Sie deswegen bitte rechtzeitig vor Transportaufnahme mit unserem Abfallspezialisten.

Internationale Transporte:
Abfalltransporte lassen sich auch innerhalb Europas durchführen. Bitte sprechen Sie auch in diesen Fällen rechtzeitig mit unserem Abfallspezialisten.

Transport von Abfall von und nach Italien:
Da zur Zeit die meisten Abfalltransporte von und nach Italien stattfinden, verweisen wir hier auch auf die Informationen unseres Partners Mercitalia Intermodal.

Italien: 'REN' zum 13.02.2019 für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen eingerichtet

Nach Abschaffung des SISTRI, wird mit 13.02.2019 für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen das sogenannte „REN“ eingerichtet. Es handelt sich dabei um das nationale elektronische Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen, das direkt vom Ministerium für Umwelt-, Boden-, und Meeresschutz verwaltet wird. Die Fristen, die Art der Eintragung und die Kosten werden durch ein entsprechendes Dekret festgelegt.

Folgende Subjekte müssen sich eintragen:

  • Körperschaften und Unternehmen die Abfälle behandeln, d.h. Tätigkeiten der Verwertung oder Beseitigung einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Entsorgung;
  • Produzenten/Erzeuger von gefährlichen Abfällen;
  • Körperschaften und Unternehmen, die gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder transportieren;
  • Körperschaften und Unternehmen, die als Vermittler und Händler von gefährlichen Abfällen tätig sind;
  • Konsortien, die für die Verwertung und das Recycling von bestimmten Abfallarten gegründet wurden

und bezugnehmend auf nicht gefährliche Abfälle:

  • jeder, der gewerbsmäßig Abfälle sammelt und transportiert;
  • Händler und Vermittler von Abfällen ohne Besitz derselben;
  • Unternehmen und Körperschaften als Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen die aus industriellen und handwerklichen Tätigkeiten und aus der Tätigkeit der Abfallwiederverwertung und -entsorgung stammen; für Schlämme, die bei der Trinkbarmachung von Wasser, bei anderen Wasserbehandlungen, bei Abwasserreinigung und bei Rauchgasabscheidung entstehen (wie vom Art. 184, Abs. 3, Buschstaben c), d) und g) der G.V. 152/2006 vorgesehen).

Hinweise dazu finden sich auf der Internetseite der IHK in Bozen.

Italien: Rückverfolgbarkeit der Abfälle - SISTRI zum 01.01.2019 abgeschafft

Das Gesetzesdekret "Vereinfachung" hat mit 1. Januar 2019 das System für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle - SISTRI abgeschafft: die Jahresbeiträge 2019 sind daher nicht mehr zu entrichten.

Ab 1° Jänner 2019 und bis zur vollständigen Funktionsfähigkeit des neuen Systems für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle, welches unmittelbar vom Ministerium für Umwelt-, Boden-, und Meeresschutz organisiert und verwaltet wird, werden weiterhin

  • Abfallerkennungsschein und Abfallregister geführt;
  • die für Abfallerkennungsschein und Abfallregister vorgesehenen Sanktionen angewendet.

Deutschland: Neuordnung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ab 01.06.2012

Mit der Neuordnung des KrWG ab 01.06.2012 haben Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Das neue KrWG unterscheidet nur nach der Gefährlichkeit der Abfälle. Es gibt dann in Deutschland keine Abfälle mehr, die ohne Anzeige oder Erlaubnis befördert werden dürfen.

Die bis zum 31. Mai 2012 erteilten Transportgenehmigungen gelten als Erlaubnis nach dem neuen Gesetz weiter, eine erneute Anzeige ist nicht nötig.

Weitere Informationen und ein Formblattt zur Anzeige finden sich auf der Internetseite der ZKS-Abfall.

Deutschland: Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) ab 01.04.2010

Zum 01.04.2010 wird das elektronische Abfallnachweisverfahren für alle Beteiligten am Prozess der Entsorgung gefährlicher, nachweispflichtiger Abfälle zur Pflicht. Es betrifft nur gefährliche Abfälle im nationalen Verkehr. Auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV findet sich hierzu ein Leitfaden. Auch unser Partner DB Intermodal hat dazu ein Infodokument herausgegeben, das Sie hier finden.

Auf den Seiten der Industrie- und Handelskammen finden Sie weitere Informationen zum eANV.

Ergänzender Anhang I C vom 16.Juli 2008 zur VO Nr. 1013/2006 zum Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare

Am 16.07.2008 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union der ergänzende Anhang I C der VO Nr. 1013/2006 veröffentlicht. Hier finden sich spezifische Anweisungen für das Ausfüllen von Notifizierungs- und Begleitformularen für den grenzüberschreitneden Transport von Abfällen.

Neue EU-Abfallrichtlinie ab 12.07.2007

Zum 12. Juli 2007 ist die neue Europäische Abfallrichtlinie 1013/2006 in Kraft getreten. Damit verbunden sind auch geänderte Dokumente für die Notifizierung und den Transport von Abfällen. Weiterhin ist ein neues Dokument hinzugekommen zur Informationspflicht bei der Beförderung bestimmter Güter.

Hier finden Sie den Text der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen. Beförderungen, die noch nach den alten Vorschriften notifiziert sind, laufen auch nach den 'alten' Vorschriften weiter.

Abwicklung und Kennzeichnung von Abfalltransporten von und nach Italien

Abfalltransporte aus Italien: Da zurzeit die meisten Abfalltransporte von und nach Italien durchgeführt werden, finden Sie nachfolgend einige Informationen unserer italienischen Partnergesellschaft Mercitalia Intermodal, die die betriebliche Abwicklung beschreiben.

 

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Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare
Am 16.07.2008 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union der Anhang IC veröffentlicht. Hierin finden sich spezifische Anweisungen zum Ausfüllen von Notifizierungs- und Begleitformularen.
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