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Service
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Formalien / Recht
Verschlüsse, Domdeckel und Abdeckhauben
23.10.2015

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals dringend daraufhin, dass bei Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks usw. Domdeckel und eventuell darüber vorhandene Abdeckhauben ordnungsgemäß zu verschließen sind. Wenn dies nicht geschieht, muss der Zug gestoppt und der Waggon ausgesetzt werden, was zu erheblichen Verspätungen und Kosten führen kann. Desweiteren müssen auch die Verschlusseinrichtungen am Tankcontainer (Ventil, Flansch usw.) verschlossen sein. Dieses gilt ausdrücklich auch für leere, ungereinigte Ladeeinheiten.

Es werden durch die Überwachungsbehörden verstärkt Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Bitte informieren Sie deshalb auch Ihre Fahrer und Partner (Befüller und  Entlader), damit diese vor der Anlieferung am Terminal die Domdeckel und Abdeckhauben nochmals kontrollieren.

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60, Fax +49 40/74 05 19 69
oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de

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