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Service
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Formalien / Recht
Verletzungsgefahr im Terminalbetrieb aufgrund schwergängiger Stützbeine und zu kurzen Kurbeln an Sattelanhängern
05.08.2016

Aus gegebenem Anlass möchten wir an die Wichtigkeit einer leichtgängigen Stützbeinhöhenverstellung bei Sattelanhängern erinnern. Die Stützbeine des Sattelanhängers müssen in der Höhe verstellbar sein, wenn der Sattelanhänger in den Greifzangen des Krans oder Mobilgerätes hängt. Die Kurbel muss hierfür ausreichend lang sein, damit sie nicht mit der Greifzange kollidiert und es zu Verletzungen an den Händen des Bedieners kommt. Leider hat es solche Vorfälle in letzter Zeit wiederholt gegeben. Die technischen Bedingungen für kranbare Trailer schreiben vor, dass bei aufgesteckter Kurbel der Abstand von der Bordwand des Trailers bis zur Kröpfung der Kurbel mindestens 320 mm betragen muss. Bitte beachten Sie diesen Abstand und tauschen Sie gegebenenfalls zu kurze Kurbeln aus.

Die Stützbeine werden im Terminal je nach Betriebssituation mehrfach gekurbelt, wenn z.B. keine direkte Verladung auf den Zug erfolgen kann. In Umschlagbahnhöfen mit hohem Traileraufkommen sind die Terminal-Mitarbeiter somit teils hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Bitte sorgen Sie deshalb dafür, dass die Stützbeine immer in einem guten Zustand und vor allen Dingen leichtgängig sind.

Es kommt auch immer wieder vor, dass Trailer ohne Stützbeinkurbel angeliefert werden. Das ist grundsätzlich möglich; muss aber mit dem Terminal-Betreiber entsprechend vereinbart werden.

 

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne:
Kombiverkehr, Leiter Technik, Hans-Peter Rheindorf
Telefon +49 228/65 19 25 oder prheindorf@kombiverkehr.de
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