Login
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten ein.
Service
307 | 887
Aktuell, Formalien / Recht
Übermittlung der bestätigten Bruttomaße an Reedereien oder Kombiverkehr im Rahmen des SOLAS-Übereinkommen (Safety of Life at Sea Convention), ab dem 1. Juli 2016
30.06.2016
Ab dem 1.Juli 2016 sind Reedereien durch die international anwendbare Übereinkunft, Safety of Life at Sea Convention (SOLAS) verpflichtet, nur noch solche Ladeeinheiten auf ein Seeschiff zu verladen, bei denen das Gesamtgewicht (bestätigte Bruttomasse) durch ein zertifiziertes Verfahren ermittelt wurde. Die Daten der sog. bestätigten Bruttomasse müssen rechtzeitig, vor der Beladung der Ladeeinheit auf das Schiff, an die Reederei kommuniziert werden.

Anwendungsbereich der SOLAS-Übereinkunft für Schienen Vor- und Nachläufe
Die Vorschriften des SOLAS-Übereinkommens betreffen nur die Transporte mit Kombiverkehr, bei denen eine Teilstrecke mit dem Schiff zurückgelegt wird und Kombiverkehr den Seetransport bei einer Reederei direkt bucht. Bei allen Transporten, bei denen die Seestrecke von unseren Kunden selbst organisiert wird, entfällt für Kombiverkehr die Verpflichtung, die bestätigte Bruttomasse an die Reederei vor zu melden. Dies obliegt demjenigen, der den Seetransport in Auftrag gibt.

Von dem SOLAS-Übereinkommen betroffene Relationen im Netzwerk der Kombiverkehr
Nach aktuellen Kenntnistand benötigen wir die „bestätigte Bruttomasse“ nur auf den durchgehend angebotenen Relationen von/ nach Türkei und Griechenland (via Triest), sowie von/nach Finnland.

Dokumentation
Das einzige Dokument, das als Nachweis für die „bestätigte Bruttomasse“ verwendet werden darf, ist eine Wiegenote/ Wiegeschein. Diese/-r muss von einer Person an der Ladestelle, die mit der Verwiegung beauftragt wurde, unterzeichnet sein. Die Unterschrift kann durch eine elektronische Signatur ersetzt werden.

Leere Ladeeinheiten
Bitte geben Sie das Eigengewicht der Ladeeinheit an, das sich sichtbar an der Ladeeinheit befindet. Praktische Anwendung des SOLAS-Übereinkommens auf der Relation Triest – Griechenland/ Türkei und Deutschland – Finnland v.v. Auf der Relationen Triest – Türkei/ Griechenland und Deutschland – Finnland bitten wir Sie, bei Buchung, spätestens jedoch bei Anlieferung der LE im Versandterminal, eine Wiegenote, wie oben beschrieben, jeweils an unsere Agentur in Triest, E-Mail:
documents-trieste@emterminals.com oder Lübeck, E-Mail:
kvluebeck@intermodalservices.de oder Rostock, E-Mail: rtm-terminal@portofrostock.de zu senden (analog zu Zoll-/ Gefahrgut-/ Abfalldokumenten).

Auf den Relationen Türkei /Griechenland / - Triest und Finnland – Deutschland übergeben Sie die Wiegenote bei der Auflieferung Ihrer Sendung im Abfahrtsterminal an die jeweils ausführende Reederei. Kombiverkehr übernimmt für nicht rechtzeitig oder vollständig übermittelte Angaben keine Verantwortung. Die Mitgabe von Wiegescheinen/ Wiegenoten in der Zugpost erfolgt auf
eigenes Risiko.

Sofern wir weitere Informationen zum Thema SOLAS erhalten oder weitere Relationen betroffen sind, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Schroedter unter der Telefon Nummer +49 69/7 95 05-272, E-Mail: uschroedter@kombiverkehr.de, gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
zum Thema Unternehmenskommunikation: