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Formalien / Recht
RID / ADR 2017
29.11.2016
Zum 01. Januar 2017 tritt das neue RID / ADR in Kraft. In einer Übergangshase bis zum 30.06.2017 darf auch noch das RID / ADR 2015 angewendet werden. Da im Beförderungspapier Schiene ein Hinweis darauf vorgeschrieben ist, bitten wir Sie, bei der Buchung den Hinweis ‚RID 2015‘ zu vermerken.

Eine Übersicht über alle Änderungen im RID finden Sie unter folgendem Link: http://www.otif.org/index.php?id=552&L=0

Hier einige Änderungen aus dem Bereich des Kombinierten Verkehrs:

Teil 3: Es kommen einige neue UN-Nummern hinzu, so. u.a. UN 3528, UN 3529 und UN 3530 (alle im Bereich der Verbrennungsmotoren). Zu anderen UN-Nummern gibt es neue Einträge. Desweiteren gibt es viele kleine Änderungen in der Tabelle 3.2.

Teil 5: Es wird ein neues Gefahrzettelmuster für Lithiumbatterien mit der Nummer 9A eingeführt (5.2.2.2.2 ADR / RID).



Wichtig: dieses wird nur an Versandstücken angebracht, nicht an den Ladeeinheiten!
Auch im Beförderungspapier wird nicht der neue Gefahrzettel angegeben, sondern die Nummer der Klasse, also „9“.


5.4.1.2.2: Es wird im ADR ein neuer Buchstabe d) aufgenommen mit folgendem Text:
Bei Tankcontainern mit tiefgekühlt verflüssigten Gasen muss der Absender im Beförderungspapier das Datum, an dem die tatsächliche Haltezeit endet, folgendermaßen eintragen:
„Ende der Haltezeit:…………..(TT/MM/JJJJ)“ Der bisherige Text im RID wird entsprechend geändert.

In Zusammenhang hiermit verweisen wir auch auf 6.8.3.4.10, 6.8.3.4.11 und 6.8.3.5.4 ADR / RID. Hierin geht es um die Haltezeit bei Tanks zur Beförderung von tiefgekühlt verflüssigten Gasen. Es gibt allerdings eine Übergangsvorschrift in 1.6.4.47 ADR / RID, die ebenfalls zu beachten ist.

Für Rückfragen zum neuen RID / ADR wenden Sie sich bitte an:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60 oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
Ihre Ansprechpartner
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