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Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kombiverkehr KG ab dem 1. Januar 2017
29.11.2016
Ab dem 1. Januar 2017 gelten für Verkehre mit der Kombiverkehr KG neue, redaktionell überarbeitete Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Im Unterschied zu den vorherigen AGB wird es ab diesem Datum nur noch ein Regelwerk geben. Die bisherigen Haftungsbedingungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Für innerstaatliche Eisenbahnbeförderungen (z.B. die nationalen Verkehre in Deutschland) sowie Umschlagleistungen (im In- und Ausland) gelten die Bestimmungen der §§ 407 ff. HGB, für grenzüberschreitende Eisenbahnbeförderungen die Bestimmungen der CIM und des SMGS in deren jeweiligen Geltungsbereichen. Die Bedingungen der UIRR finden in den neuen AGB keine Anwendung mehr. Fährverkehre wurden in den neuen AGB ergänzt und unterliegen den seerechtlichen Bestimmungen der §§ 476 ff. HGB.

Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Sie ab dem 1. Dezember 2016 unter Service > Downloads > Allgemeine Geschäftsbedingungen finden. Für eine gedruckte Version der neuen AGB wenden Sie sich bitte an info@kombiverkehr.de mit der gewünschten Anzahl und Ihrer Postadresse.

Für alle weiteren Fragen zu den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:
Kombiverkehr, Leiter Produktion, Heiko Krebs
Telefon +49 69 /7 95 05 -3 10 oder hkrebs@kombiverkehr.de
Ihre Ansprechpartner
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