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Service
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Formalien / Recht
Kennzeichnung IMDG
03.07.2015

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals daraufhin, dass Großzettel (Placards/Kennzeichnungen) bei Beförderungen, die auch einen Schiffstransport nach IMDG enthalten, so angebracht werden, dass sie im Seewasser mindestens drei Monate keinen Schaden nehmen (->5.3.1.1.1.3. IMDG).

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:
Kombiverkehr, Produktion, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60, Fax +49 40/74 05 19 69
oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de

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