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Formalien / Recht
IMO Erklärung / Multimodales Beförderungspapier
14.06.2016

Wir machen darauf aufmerksam, dass auch bei der Versendung leerer, ungereinigter Ladeeinheiten eine IMO-Erklärung / ein multimodales Beförderungspapier mitgegeben werden muss. Es kann nicht das Formular für den Lastlauf genutzt werden, sondern es ist ein neues Dokument zu erstellen.

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60 oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de

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