Mit dem Inkrafttreten des ADR / RID 2019 gab es eine Ergänzung im Unterabschnitt 5.3.1.1.1 (Anbringen von Großzetteln (Placards) / Allgemeine Vorschriften) und im Abschnitt 5.3.3 (Kennzeichen für erwärmte Stoffe) in Bezug auf das Anbringen von Gefahrgutkennzeichnungen:
Die Großzettel (Placards) / das Kennzeichen müssen witterungsbeständig sein und eine dauerhafte Kennzeichnung während der gesamten Beförderung gewährleisten.
Wir bitten Sie, diesbezüglich mit Ihren Kunden / Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sprechen, damit die Kennzeichnungen so befestigt werden, dass diese den gesamten Transport über an der Ladeeinheit verbleiben. Gegebenenfalls müssen die Ladeeinheiten auch an den Stellen, an denen die Kennzeichnungen angebracht werden, gereinigt oder getrocknet werden. Oder es muss zusätzlich Sprühkleber verwendet werden, um die Gefahrgutkennzeichnungen festzubekommen.
Vielen Dank für Ihre Anfrage! Der von Ihnen gewünschte Fahrplan wird in Kürze für Sie zum Download bereitstehen. Die Fahrplandaten werden nach Anklicken des untenstehenden Links „Fahrplanheft erstellen“ von unserem Webserver abgerufen, so dass Sie tagesaktuelle Informationen erhalten. Über die Registrierung für meinKOMBIVERKEHR und die damit verbundene Nutzung der Onlineanwendung „Persönliche Fahrplanhefte“ haben Sie die Möglichkeit, diesen Service jederzeit – in erweiterter und individualisierter Form – in Anspruch zunehmen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
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