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Aktuell, Formalien / Recht
Großzettel (Placards): Witterungsbeständiges Anbringen an Ladeeinheiten
05.07.2019

Mit dem Inkrafttreten des ADR / RID 2019 gab es eine Ergänzung im Unterabschnitt 5.3.1.1.1 (Anbringen von Großzetteln (Placards) / Allgemeine Vorschriften) und im Abschnitt 5.3.3 (Kennzeichen für erwärmte Stoffe) in Bezug auf das Anbringen von Gefahrgutkennzeichnungen:

Die Großzettel (Placards) / das Kennzeichen müssen witterungsbeständig sein und eine dauerhafte Kennzeichnung während der gesamten Beförderung gewährleisten.

Wir bitten Sie, diesbezüglich mit Ihren Kunden / Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sprechen, damit die Kennzeichnungen so befestigt werden, dass diese den gesamten Transport über an der Ladeeinheit verbleiben. Gegebenenfalls müssen die Ladeeinheiten auch an den Stellen, an denen die Kennzeichnungen angebracht werden, gereinigt oder getrocknet werden. Oder es muss zusätzlich Sprühkleber verwendet werden, um die Gefahrgutkennzeichnungen festzubekommen. 

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