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Aktuell, Formalien / Recht
Gefahrgutpönale seit 1. Juli 2016 steuerpflichtig
07.07.2016
Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist laut Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße (DUSS) eine Anpassung bei der Abrechnungsposition "Gefahrgutpönale" erforderlich geworden. Der Tenor, in der Rechtsprechung der letzten Jahre, geht dazu über, solche Pönalen als Teil des steuerrechtlich relevanten Leistungsaustausches und damit grundsätzlich als steuerpflichtig zu betrachten. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung wurde eine Neueinschätzung vorgenommen.

Die Umstellung des Abrechnungsprozesses erfolgt für alle Vorgänge mit Leistungszeitpunkt ab 01.07.2016. Davor liegende Abrechnungen werden von der Umstellung nicht berührt. Damit wird die "Gefahrgutpönale" gegenüber im Inland ansässigen Leistungsempfängern grundsätzlich steuerpflichtig abgerechnet. Dies gilt nicht für im EU-Ausland ansässige Unternehmer mit gültiger ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder im Drittland ansässige Unternehmer. Hier gilt das Reverse-Charge-Verfahren.

Bei Rückfragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an Frank Hüsemann, Leiter Leistungsabrechnung (Tel: +69 /7 95 05 -2 70, E-Mail: fhuesemann@kombiverkehr.de)  oder Sabine Kauffeld, Leiterin Finanz- und Rechnungswesen (Tel: +69 /7 95 05 -4 52, E-Mail: skauffeld@kombiverkehr.de) wenden.
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