Login
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten ein.
Service
188 | 887
Formalien / Recht
Gefahrguthinweise: Gefahrgutkennzeichnung / Dokumente und Verschlusseinrichtungen / UN 1040 Ethylenoxid
25.01.2018
a) Gefahrgutkennzeichnung / Dokumente
Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut daraufhin, dass die Ladeeinheiten an den Terminals mit ordnungsgemäßen Gefahrgutkennzeichnungen (Großzettel (Placards), Kennzeichen, orangefarbene Tafel etc.) angeliefert werden müssen. Die Kennzeichen müssen so an den Ladeeinheiten angebracht sein, dass sie im Verlaufe des Transportes nicht abfallen können. Ein Klebestreifen reicht hier nicht aus.

Verkehre via Kiel, Lübeck, Rostock und Triest mit Fähren, die nach dem IMDG-Code verkehren:
1) Bei Verkehren, die nach Kiel, Lübeck, Rostock oder Triest laufen und anschließend einen Seeverkehr mit einer Reederei beinhalten, die nach dem IMDG-Code verkehrt, ist darauf zu achten, dass die Gefahrgutkennzeichnungen dem IMDG-Code entsprechen. Das bedeutet, dass die Kennzeichnungen so angebracht sind, dass diese drei Monate im Seewasser an der Ladeeinheit / dem Versandstück verbleiben (5.3.1.1.1.2 IMDG). Ebenfalls schreibt der IMDG-Code die Angabe des ‚richtigen technischen Namens‘ (proper shipping name) an Tankgüterbeförderungseinheiten und Schüttgutcontainern vor, der an mindestens zwei Seiten in 65 mm großen Zeichen angegeben sein muss (5.3.2.0.1 IMDG).

2) Bei der Anlieferung der Ladeeinheit am Abgangsterminal muss die unterschriebene IMO-Erklärung (Dangerous goods declaration) oder das Multimodale Beförderungspapier an den Mitarbeiter der Kombiverkehr-Agentur abgegeben werden. (Alternativ kann diese auch per E-Mail übermittelt werden.) Dies gilt auch für LEERE, UNGEREINIGTE Ladeeinheiten. Wichtig ist, dass diese Papiere unterschrieben sind. Bei Stückgut-Ladeeinheiten ist auch das Containerpackzertifikat zu unterschreiben (5.4.5.1 IMDG).


Beides gilt natürlich auch bei der Anlieferung von Ladeeinheiten in ausländischen Häfen für Schiffe, die nach dem IMDG-Code verkehren.


b) Verschlusseinrichtungen
Insbesondere bei leeren, ungereinigten Tankcontainern kommt es verstärkt zu Problemen mit nicht ordnungsgemäß verschlossenen Ladeeinheiten. Dies betrifft sowohl Domdeckel (abgelegte oder nicht ordnungsgemäß angezogene Flügelschrauben), Abdeckhauben (die nur lose aufliegen und sich im Fahrtwind öffnen und in die Oberleitung geraten) sowie Ventilkappen / Flansche (die gar nicht aufgeschraubt oder nur lose angezogen sind).

Bitte sprechen Sie unbedingt mit dem Entlader, damit dieser die Verschlüsse wieder ordnungsgemäß verschließt.

Alle erwähnten Punkte führen unterwegs immer wieder zu Problemen bei Kontrollen mit den Überwachungsbehörden und stören Ihre und unsere Transportabwicklung. Außerdem kann es zu Bußgeldbescheiden durch die Behörden kommen. 


UN 1040 Ethylenoxid
Unser Partner Hupac hat uns darüber informiert, dass seit dem 1. Januar 2018 auf allen Zügen der Hupac die UN 1040 Ethylenoxid nicht mehr befördert werden darf. Dies betraf schon seit mehreren Jahren die Verbindungen nach Busto (Gallerate) und wurde jetzt ausgeweitet.

Mehr Informationen zu Gefahrgut erhalten Sie von:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60 oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
Ihre Ansprechpartner
zum Thema Unternehmenskommunikation: