Für die Verkehre via Lübeck und Rostock, die mit Schiffen nach dem Ostseememorandum verkehren, weisen wir aus gegebenem Anlass erneut auf Folgendes hin:
§ 7 Zusätzliche Pflichten des Versenders (Ostseememorandum) [...]
(3) Sollen flüssige gefährliche Güter mit einem Flammpunkt von höchstens 60°C befördert werden, so muss angegeben werde, ob der Flammpunkt < 23 °C oder > 23°C ist, sodass die für die Verladung der Ladung verantwortliche Person ordnungsgemäß informiert und die Ladung entsprechend gestaut werden kann.
Wir bitten Sie diese Information bei der Buchung, spätestens bei der Anlieferung der Ladeeinheit, unserem Agenturpersonal bekannt zu geben.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60, Fax +49 40/74 05 19 69
oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
Vielen Dank für Ihre Anfrage! Der von Ihnen gewünschte Fahrplan wird in Kürze für Sie zum Download bereitstehen. Die Fahrplandaten werden nach Anklicken des untenstehenden Links „Fahrplanheft erstellen“ von unserem Webserver abgerufen, so dass Sie tagesaktuelle Informationen erhalten. Über die Registrierung für meinKOMBIVERKEHR und die damit verbundene Nutzung der Onlineanwendung „Persönliche Fahrplanhefte“ haben Sie die Möglichkeit, diesen Service jederzeit – in erweiterter und individualisierter Form – in Anspruch zunehmen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
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