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Service
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Formalien / Recht
Gefahrguthinweis für Verkehre via Lübeck und Rostock
26.02.2016

Für die Verkehre via Lübeck und Rostock, die mit Schiffen nach dem Ostseememorandum verkehren, weisen wir aus gegebenem Anlass erneut auf Folgendes hin:

§ 7 Zusätzliche Pflichten des Versenders (Ostseememorandum) [...]
(3) Sollen flüssige gefährliche Güter mit einem Flammpunkt von höchstens 60°C befördert werden, so muss angegeben werde, ob der Flammpunkt < 23 °C oder > 23°C ist, sodass die für die Verladung der Ladung verantwortliche Person ordnungsgemäß informiert und die Ladung entsprechend gestaut werden kann.

Wir bitten Sie diese Information bei der Buchung, spätestens bei der Anlieferung der Ladeeinheit, unserem Agenturpersonal bekannt zu geben.

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60, Fax +49 40/74 05 19 69
oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de


Ihre Ansprechpartner
zum Thema Unternehmenskommunikation: