Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass für Gefahrguttransporte für Fährverkehre via Lübeck und Rostock nach Malmö/Trelleborg, die nach dem Ostseememorandum verkehren, zusätzliche Pflichten für den Versender entstehen. Diese lauten wie folgt:
§ 7 Zusätzliche Pflichten des Versenders (Ostseememorandum)
[...]
(3) Sollen flüssige gefährliche Güter mit einem Flammpunkt von höchstens 60°C befördert werden, so muss angegeben werde, ob der Flammpunkt < 23 °C oder > 23°C ist, sodass die für die Verladung der Ladung verantwortliche Person ordnungsgemäß informiert und die Ladung entsprechend gestaut werden kann.
Bitte geben Sie diese Information bei jeder Buchung für Fährverkehre via Lübeck und Rostock, die nach dem Ostseememorandum verkehren, an. In der Online-Buchung von Kombiverkehr ist hierfür das Feld BEMERKUNG bei der Gefahrguterfassung vorgesehen.
Bei der Nutzung einer B2B-Schnittstelle bitten wir Sie, diese Information so zu senden, dass im dangerousGoodsItem Element infoText platziert werden kann. Dieses entspricht dem Bemerkungsfeld bei der Online-Buchung.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Produktion, Leiter Gefahrgut & Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60, Fax +49 40/74 05 19 69 oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
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