Login
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten ein.
Service
248 | 887
Formalien / Recht
Ersatzradhalterung bei Sattelanhängern
28.04.2017
Aus dringendem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Vorhandensein eines Ersatzrades bei Sattelanhängern unbedingt auf eine ordnungsgemäße Sicherung sowie funktionstüchtige Halterung zu achten ist. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die Halterung nicht deformiert ist und sich die Befestigung des Korbes am Sattelanhänger während der Fahrt nicht lösen kann. Bauliche Veränderungen an der Ersatzradhalterung können ggfs. zu Einschränkungen bei der Verladung auf den Taschenwaggon oder sogar zu Schäden bei der Kranung sowie beim Transport führen.

Da die verwendeten Taschenwaggons im Bereich des Ersatzrades zumeist über eine nach unten offene Wanne verfügen, stellt ein verrutschtes oder gar verlorenes Ersatzrad eine erhebliche Betriebsgefahr dar. Dies kann unter Umständen zur Entgleisung des Waggons führen. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig die Anbauteile an den Sattelanhängern auf ihre einwandfreie Befestigung.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an:
Kombiverkehr, Leiter Ladeeinheiten- und Waggonmanagement, Kristian Kölsche
Telefon +49 69/7 95 05-3 31 oder kkoelsche@kombiverkehr.de
Ihre Ansprechpartner
zum Thema Unternehmenskommunikation: