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Formalien / Recht
Berechnung einer Aufwandspauschale für nicht verschlossene Verschlüsse, Domdeckel und Abdeckhauben
26.02.2016
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals dringend daraufhin, dass bei Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks usw. Domdeckel und eventuell darüber vorhandene Abdeckhauben ordnungsgemäß zu verschließen sind. Desweiteren müssen auch die Verschlusseinrichtungen am Tankcontainer (Ventil, Flansch usw.) verschlossen sein. Dies gilt ausdrücklich auch für leere, nicht gereinigte Ladeeinheiten. Bitte informieren Sie auch Ihre Fahrer und Partner (Befüller und Entlader), damit diese vor der Anlieferung am Terminal die Domdeckel und Abdeckhauben nochmals kontrollieren.


Aufgrund offener Domdeckel bzw. nicht korrekt verschlossener Abdeckhauben von Domdeckeln kommt es weiterhin regelmäßig zu Behinderungen in unseren Zugabläufen. Daher sieht Kombiverkehr sich veranlasst, für jede Ladeeinheit, die wegen offener / aufgeklappter Verschlüsse, Domdeckel oder Abdeckhauben eine Zugverspätung, Ausrangierung und Regulierung der Deckel verursacht, eine Aufwandspauschale von 150,- Euro zu erheben. Wir behalten uns außerdem vor, zusätzliche Folgekosten im Schadensfall weiter zu berechnen. Diese Kosten können sich auf mehrere Tausend Euro belaufen.

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Leiter Produktion, Heiko Krebs
Telefon +49 69/79 50 53 10, Fax +49 69/79 50 53 09
oder hkrebs@kombiverkehr.de

Fragen zu diesem Thema in Bezug auf Ladeeinheiten mit Gefahrgut beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60, Fax +49 40/74 05 19 69
oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de



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