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Formalien / Recht
Berechnung einer Aufwandspauschale für nicht verschlossene Verschlüsse, Domdeckel und Abdeckhauben
26.11.2015

Weiterhin kommt es – aufgrund offener Domdeckel bzw. nicht korrekt verschlossener Abdeckhauben von Domdeckeln – regelmäßig zu Behinderungen in unseren Zugabläufen. Offene Domdeckel bzw. Abdeckhauben stellen ein Sicherheitsrisiko für die Oberleitung dar und führen dazu, dass betroffene Züge im nächstgeeigneten Bahnhof angehalten werden.

Da unsere bisherige Hinweise zu keiner wesentlichen Besserung dieser Situation geführt haben, sehen wir uns veranlasst, ab sofort für jede Ladeeinheit, die wegen offener / aufgeklappter Verschlüsse, Domdeckel oder Abdeckhauben eine Zugverspätung, Ausrangierung und Regulierung der Deckel verursacht, eine Aufwandspauschale von 150,- Euro zu erheben mit dem Ziel, das Problem kurzfristig und dauerhaft abzustellen. Wir behalten uns außerdem vor, zusätzliche Folgekosten im Schadensfall weiter zu berechnen. Diese Kosten können sich auf mehrere Tausend Euro belaufen.

Wir möchten Sie dringend auffordern, darauf hinzuwirken, dass nach Be- oder Entladung Ihrer Container die Domdeckel oder Abdeckhauben nicht nur geschlossen, sondern auch dauerhaft beförderungssicher verriegelt werden, damit sie sich im Bahnbetrieb nicht lockern und öffnen können. Bitte informieren Sie auch Ihre Fahrer und Partner (Befüller und Entlader), damit diese vor der Anlieferung am Terminal die Domdeckel und Abdeckhauben nochmals kontrollieren.

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Leiter Waggoneinsatzplanung, Kristian Kölsche
Telefon +49 69/7 95 05-3 31, Fax +49 69/7 95 05-3 09
oder kkoelsche@kombiverkehr.de

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