Bitte beachten Sie, dass bei der Beförderung von erwärmten Stoffen (mindestens 100 °C bei flüssigen Stoffen, mindestens 240 °C bei festen Stoffen) bereits bei der Buchung der Hinweis „HEISS“ vermerkt werden muss. Bei offiziellen Benennungen, in denen bereits ein Hinweis auf z.B. „erwärmt“ oder „geschmolzen“ gegeben ist, ist dies nicht erforderlich (5.3.3. & 5.4.1.1.14 ADR / RID).
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Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60, Fax +49 40/74 05 19 69
oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
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