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Formalien / Recht
Ablauf Übergangsvorschrift ADR / RID 2013
03.07.2015

Am 30. Juni 2015 ist die Übergangszeit zur Anwendung des ADR / RID 2013 abgelaufen. Somit muss das ADR / RID 2015 (mit Ausnahme von eventuellen Übergangsvorschriften nach 1.6 ADR / RID) angewendet werden. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Bei Fragen zum ADR / RID kontaktieren Sie bitte:
Kombiverkehr, Produktion, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60, Fax +49 40/74 05 19 69
oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de

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