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Reduzierung der Stornogebühren und Vereinheitlichung der Regelung seit dem 1. Juni 2017
11.07.2017
Zum 1. Juni 2017 hat Kombiverkehr die Stornogebühren für nationale und internationale Transporte vereinheitlicht und wie folgt reduziert:

-    Wird eine gebuchte Ladeeinheit erst nach Dispositionsschluss des Versandtages elektronisch beziehungsweise schriftlich abgemeldet oder umgebucht, so wird eine Stornogebühr in Höhe von 75 Euro je Ladeeinheit erhoben.

-    Sollte eine gebuchte Ladeeinheit nicht aufgeliefert werden und weder elektronisch noch schriftlich abgemeldet oder umgebucht worden sein, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 Euro je Ladeeinheit berechnet.

Kombiverkehr hofft, hiermit eine Regelung im Sinne der Kunden getroffen zu haben. Für das Jahr 2018 plant Kombiverkehr eine komplette Neufassung dieser Thematik, in der weitergehende Aspekte berücksichtigt werden sollen, um somit eine noch differenziertere und transparentere Betrachtung zu ermöglichen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an:
Kombiverkehr, Vertriebsmanagement, Michael Bott
Telefon +49 69/7 95 05-2 10 oder mbott@kombiverkehr.de
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