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Service
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Formalien / Recht
Lange Stützbeinkurbeln
26.02.2018
Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass die Stützbeine des Sattelanhängers auch dann in der Höhe verstellbar sein müssen, wenn der Sattelanhänger in den Greifzangen des Krans oder Mobilgerätes hängt. Die Kurbel muss hierfür ausreichend lang sein, damit sie nicht mit der Greifzange kollidiert und es zu Verletzungen an den Händen des Bedieners kommt. Leider hat es solche Vorfälle in letzter Zeit wiederholt gegeben. Die technischen Bedingungen für kranbare Trailer schreiben vor, dass bei aufgesteckter Kurbel der Abstand von der Bordwand des Trailers bis zur Kröpfung der Kurbel mindestens 320 Millimeter betragen muss. Bitte beachten Sie diesen Abstand und tauschen Sie gegebenenfalls zu kurze Kurbeln aus.
 
Die Stützbeine werden im Terminal, wenn nicht direkt von der Zugmaschine des Kunden gekrant wird, für jeden Umschlagvorgang bis zu vier Mal bedient. In Terminals mit hohem Traileraufkommen führt diese Tätigkeit in körperlicher Zwangshaltung zu einer hohen Belastung der Terminal-Mitarbeiter. Bitte sorgen Sie deshalb dafür, dass die Stützbeine immer in einem guten Zustand und leichtgängig sind.
 
Trailer können auch ohne Stützbeinkurbel angeliefert werden. Dies muss aber mit dem Terminal-Betreiber vereinbart werden. Wir sind Ihnen hierbei gern behilflich.
 
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Leiter Technik, Hans-Peter Rheindorf
Telefon +49 228/41 03 44 80 oder prheindorf@kombiverkehr.de
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