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Formalien / Recht
Kiel – Göteborg-Majnabbe v.v.: Gefahrguttransport nun nach Ostseememorandum möglich
14.08.2018
Ab sofort können auf der Stena-Line-Verbindung Kiel – Göteborg-Majnabbe Ladeeinheiten nach dem Ostseememorandum befördert werden. Da es sich bei den Fähren auf dieser Relation um Passagierschiffe handelt, ist die Mitnahme von Ladeeinheiten mit Gefahrgütern allerdings eingeschränkt. Bis Ende 2017 war Stena Line als reine IMDG-Linie unterwegs. Nun können Kunden sowohl nach dem Ostseememorandum (MoU) als auch nach dem IMDG-Code befördern. Die Mitnahmeregelungen für Gefahrgüter nach dem IMDG-Code auf dieser Verbindung hat Kombiverkehr zuletzt 2018 in den Preisregeln für Nordeuropa veröffentlicht.

Die im Ostseememorandum möglichen Unterschiede der Gefahrgutmitnahme, abhängig von der Passagieranzahl, sind auf der oben angeführten Route nicht durchführbar. Aus diesem Grund enthält die MoU-Tabelle von Stena Line ausschließlich die Regelungen für Passagierschiffe.

Im Verbotsfall nach MoU kann eine Prüfung des IMDG-Codes und der UN-Nummer durchgeführt werden, um herauszufinden, ob ein Ladeeinheitentransport doch möglich ist. Der Transport kann zusätzlich von dem begrenzten Platz bei einer eventuell nur zugelassenen 'An-Deck-Stauung' abhängen. Die Entscheidungshoheit über eine Mitnahme liegt jedoch beim zuständigen Offizier an Bord.

Das oben verlinkte Dokument ist richtungsweisend; letztlich entscheidend sind das Zusammenladen und die Trennung an Bord. Für bestimmte Zusammenladungen führt Stena Line momentan Risikobewertungen („risk assessments“) durch. Güter, die dieser Bewertung nicht standhalten, werden gegebenenfalls nicht befördert. Infolgedessen ist es wichtig, dass durchgehende Buchungen in Kopie parallel auch an die Frachtabteilung von Stena Line gesendet werden, um dort geprüft zu werden: freightbooking.de@stenaline.com.

Mehr Informationen zu Gefahrgut erhalten Sie von:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60 oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
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