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Aktuell, Formalien / Recht
Großzettel (Placards): Witterungsbeständiges Anbringen an Ladeeinheiten
18.01.2019

Mit dem Inkrafttreten des ADR / RID 2019 gibt es eine Ergänzung im Unterabschnitt 5.3.1.1.1 (Anbringen von Großzetteln (Placards) / Allgemeine Vorschriften) und im Abschnitt 5.3.3 (Kennzeichen für erwärmte Stoffe) in Bezug auf das Anbringen von Gefahrgutkennzeichnungen:

Die Großzettel (Placards) / das Kennzeichen müssen witterungsbeständig sein und eine dauerhafte Kennzeichnung während der gesamten Beförderung gewährleisten.

Wir bitten Sie, diesbezüglich mit Ihren Kunden / Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sprechen, damit die Kennzeichnungen so befestigt werden, dass diese den über gesamten Transport an der Ladeeinheit verbleiben.

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