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Service
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Formalien / Recht
Gefahrguthinweise
28.04.2017
Leider müssen wir erneut feststellen, dass die Gefahrgutkennzeichnung weiterhin noch Mängel aufweist. Da die Überwachungsbehörden weiterhin verstärkt die Kennzeichnung von Gefahrgutladeeinheiten kontrollieren, bitten wir Sie daher bei der Kennzeichnung von Gefahrgutladeeinheiten darauf zu achten, dass die Abmessungen der Placards, Kennzeichen beziehungsweise der orangefarbenen Tafeln den Vorschriften von Kapitel 3.4.13, 5.3.1.7.1, 5.3.2.2.3 beziehungsweise 5.3.3 des ADR / RID / IMDG entsprechen. Das heißt, Form, Farbe und Beschriftung müssen den festgelegten Vorgaben der Gefahrgutvorschriften entsprechen.
Folgend finden Sie einige negative Beispiele der letzten Zeit.

Bei den orangefarbenen Tafeln müssen die Strichstärken die Vorgaben erfüllen und die Ziffern klar erkennbar sein:



Alle Kennzeichnungen sind wetterfest anzubringen, sodass sie sich bei Feuchtigkeit oder Frost nicht lösen. Es sollte allerdings auf den Kleber geachtet werden, denn hier sind sie nur schwer erkennbar:



Weiterhin werden verstärkt Placards aus Papier beobachtet. Diese halten aber nicht sehr lange an der Ladeeinheit:



Auch dürfen Spanngurte keine Ziffern verdecken:



Beim Bestellen oder selbst Herstellen ist darauf zu achten, dass die Placards auch den Vorschriften entsprechen. Hier fehlen die Striche an einer Seite:



Ebenso dürfen die Kennzeichnungen keine Beschädigungen aufweisen:

   

So sieht eine Gefahrgutkennzeichnung aus, die den Vorgaben der Gefahrgutvorschriften entspricht:



Nicht gültige Kennzeichnungen müssen abgedeckt oder entfernt werden (5.3.1.1.5, 5.3.2.1.8 ADR / RID).

Richtig:



Falsch:

   

Fragen zum Thema Kennzeichnung von Gefahrgut beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60 oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
Ihre Ansprechpartner
zum Thema Unternehmenskommunikation: