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Formalien / Recht
Gefahrguthinweis für Verkehre via Lübeck und Rostock als Bemerkung bei der Buchung mit anzugeben
09.04.2018
Für die Verkehre via Lübeck und Rostock, die mit Schiffen nach dem Ostseememorandum verkehren, weisen wir aus gegebenem Anlass erneut auf Folgendes hin:
 
§ 11 Dokumentation (Ostseememorandum)
[...]
(1) Sollen flüssige gefährliche Güter mit einem Flammpunkt von höchstens 60°C befördert werden, so muss angegeben werden, ob der Flammpunkt <23°C oder >23°C ist, um eine ordnungsgemäße Stauung an Bord sicherzustellen.

Wir bitten Sie, diese Information im Rahmen der Online-Buchung im Feld BEMERKUNG bei der Gefahrguterfassung einzugeben.

Bei Nutzung einer B2B-Schnittstelle platzieren Sie bitte diese Information im „dangerousGoodsItem“-Element im „infoText“. Dieses entspricht dem Bemerkungsfeld der Online-Buchung.

Mehr Informationen zu Gefahrgut erhalten Sie von:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60 oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
Ihre Ansprechpartner
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