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Formalien / Recht
Gefahrgut: Notwendiges Ausfüllen des Beiblatts zum Begleitformular für grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen bei mehr als drei beteiligten Unternehmen
04.10.2017
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie im Rahmen eines Abfalltransportes im „Begleitformular für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen“ unter Nummer 8 c) die Option „Mehr als 3 Transportunternehmen“ ankreuzen, das heißt an einem Transport mehr als drei Transportunternehmen beteiligt sind, ein „Beiblatt zum Begleitformular für grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen“ ausgefüllt mitgegeben werden muss. In diesem Beiblatt müssen die Informationen analog zu den Feldern 8 a) bis 8 c) der weiteren beteiligten Transportunternehmen eingetragen werden wie zum Beispiel Registriernummer, Anschrift und Kontaktdaten.

Hier finden Sie zur Verdeutlichung das beschriebene Formular mit Markierung der betroffenen Felder.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne: 
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60 oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
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