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Service
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Formalien / Recht
Einsatz des 14,90 Meter-Trailers im Kombinierten Verkehr
14.08.2018
Aus aktuellem Anlass bitten wir um Beachtung unserer Kundeninformation zur Verladbarkeit von 14,90 Meter langen Trailern auf Taschenwagen im Kombinierten Verkehr. Die Diskussion orientierte sich des Öfteren an dem Begriff „Mega", der aber nicht eindeutig definiert ist. Nach dem Verständnis von Kombiverkehr steht „Mega“ für Trailer mit einer Laderauminnenhöhe von drei Metern bei durchgehend ebener Ladefläche. Für diese Fahrzeuge in der Version 14,90 Meter gibt es keine passenden Taschenwagen! Das Fahrzeugheck muss nämlich auf einer Länge von ca. 1.100 Millimetern eine Bodenfreiheit von mindestens 900 Millimetern einhalten, gemessen bei voll beladenem Trailer und bei abgesenkter Luftfederung. Ansonsten stößt das Fahrzeugheck auf den Wagon auf, was nicht zulässig ist. Diese Bedingung gilt für alle 14,90 Meter langen Trailer, unabhängig von der Reifengröße und der Aufbauhöhe. Für den notwendigen Freiraum muss der feststehende Unterfahrschutz wieder der aufwändigen und störanfälligen Klappausführung weichen. Die verschärften Prüflasten für den Unterfahrschutz nach EG-Richtlinien werden erschwerend hinzukommen. Von einigen Trailerherstellern ist zu hören, dass der verstärkte klappbare Unterfahrschutz wegen des höheren Gewichtes nicht mehr ohne Weiteres von Hand zu bewegen sein wird. Die Praxis im Terminal wird zeigen, was noch machbar ist. Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Informationen von Kombiverkehr zur Verladbarkeit der 14,90 Meter langen Trailer im KV noch zutreffend sind:

  • Megatrailer mit maximal hohem Aufbau - Nein
  • Trailer mit normal hohem Aufbau und Standardbereifung - Ja

Die aktuell weiterhin gültige Kundeninformation zu 14,90 Meter-Trailern finden Sie hier.
        
 
Links: 14,90 Meter-Sattelanhänger mit klappbarem Unterfahrschutz auf Taschenwagen T 3000
Rechts: 13,60 Meter-Sattelanhänger mit festem Unterfahrschutz auf Taschenwagen T 3000
Bildnachweis: Kögel

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:
Kombiverkehr, Leiter Ladeeinheiten- und Waggonmanagement, Kristian Kölsche
Telefon +49 69/7 95 05-3 31 oder kkoelsche@kombiverkehr.de




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