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Formalien / Recht
Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union: Übergangsfrist eingeräumt
09.03.2020
Für Kunden, die unsere Verkehre via NL-Moerdijk und NL-Rotterdam nutzen: Anlässlich des Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union vom 31. Januar 2020 wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart. 

Das EU-Recht soll in dieser Zeit für das Vereinigte Königreich grundsätzlich fortgelten, jedoch ohne Beteiligung in den EU-Institutionen. Das Vereinigte Königreich wird in dieser Zeit auch Mitglied des EU-Binnenmarktes und der Zollunion bleiben. Somit werden Zolldokumente für den Warenverkehr bis zum Ende der Übergangsfrist nicht benötigt. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt an den Grenzen, wie bisher auch, eine einfache Pass- und Personenkontrolle; es besteht keine Visumspflicht. 

Über die notwendigen Maßnahmen zum Ende der Übergangsfrist und dem Austritt von Großbritannien und Nordirland werden Sie noch informiert. 

Weitere Informationen zum „Brexit“ finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI): https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/brexit.html sowie auf der Homepage des Rotterdamer Hafensystems Portbase: https://www.portbase.com/de/brexit/.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Ulf Schroedter, Produktion, Beauftragter Hafen & Zoll:
Telefon +49 69/7 95 05-2 72 oder uschroedter@kombiverkehr.de 
Ihre Ansprechpartner
zum Thema Unternehmenskommunikation: