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Ausnahmeregelung: Verlängerter Vor- und Nachlauf mit 44-Tonnen-Gesamtgewicht im Schweizverkehr ab Baden-Württemberger Terminals
22.08.2017

Aufgrund der längeren Unterbrechung der Rheintal-Bahnstrecke bei Rastatt kommt das Schweizer Bundesamt für Strassen (Astra) den Transportunternehmen entgegen. Sämtliche Umschlagterminals im deutschen Bundesland Baden-Württemberg sind ab sofort den schweizerischen Terminals gleichgestellt. Alle Ladeeinheiten, die ihr Ziel in der Schweiz haben, dürfen ab sofort mit einem erhöhten Ladungsgewicht von 44 Tonnen auf der Straße transportiert werden. Umgekehrt dürfen Ladeeinheiten, die ab Baden-Württemberg auf der Schiene transportiert werden sollen, bereits aus der Schweiz mit 44-Tonnen Gesamtgewicht auf der Straße transportiert werden. Die Ausnahmeregelung gilt ab sofort und wird für die Dauer der Streckensperrung aufrechterhalten. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Transitfahrten durch die Schweiz.


Update: Hier können Sie das offizielle Schreiben des Bundesamtes als PDF-Dokument herunterladen.

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