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Formalien / Recht
Anhaltende Qualitätsmängel bei ausgefüllten Abfallpapieren
23.03.2018
Leider werden weiterhin Abfallpapiere nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. Aus diesem Anlass geben wir erneut wichtige Hinweise zum Ausfüllen von Anhang I B und Anhang VII bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen bei mehr als drei beteiligten Unternehmen:

Wenn Sie im Rahmen eines Abfalltransportes im „Begleitformular für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen“ unter Nummer 8 c) die Option „Mehr als drei Transportunternehmen“ ankreuzen, das heißt an einem Transport mehr als drei Transportunternehmen beteiligt sind, muss auch das „Beiblatt zum Begleitformular für grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen“ ausgefüllt werden. In diesem Beiblatt sind die Informationen analog zu den Feldern 8 a) bis 8 c) der weiteren beteiligten Transportunternehmen einzutragen. Hier finden Sie zur Verdeutlichung das beschriebene Formular Anhang I B mit Markierung der betroffenen Felder.

Auch im Anhang VII (Informationsdokument für Sendungen nach Art. 3 (2) und (4)) müssen die beteiligten Transportunternehmen in den Feldern 5 a) bis 5 c) aufgeführt werden. Falls weitere Transportunternehmen beteiligt sind, müssen sie auf einem Beiblatt analog zu den Feldern 5 a) bis 5 c) aufgelistet sein. Zusätzlich finden Sie hier das beschriebene Formular Anhang VII mit Markierung der erwähnten Felder.

Bitte sprechen Sie über diesen Vorgang auch mit dem Abfallerzeuger, damit er die Unterlagen bereits entsprechend ausfüllt.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60 oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
Ihre Ansprechpartner
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