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Service
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Formalien / Recht
Anhaltende Qualitätsmängel bei Gefahrgutkennzeichnung
26.02.2018
Leider müssen wir weiterhin feststellen, dass trotz mehrmaliger Kundeninformation die Qualität der Gefahrgutkennzeichnung nicht gestiegen ist. Da die Überwachungsbehörden nach wie vor verstärkt die Kennzeichnung von Gefahrgutladeeinheiten kontrollieren, bitten wir Sie bei der Kennzeichnung von Gefahrgutladeeinheiten darauf zu achten, dass die Abmessungen der Placards, Kennzeichen beziehungsweise der orangefarbenen Tafeln den Vorschriften von Kapitel 3.4.13, 5.3.1.7.1, 5.3.2.2.3 bzw. 5.3.3 des ADR / RID / IMDG entsprechen. Das heißt, Form, Farbe und Beschriftung müssen den festgelegten Vorgaben der Gefahrgutvorschriften entsprechen. Im Folgenden finden Sie einige negative Beispiele der letzten Zeit.

Bei den orangefarbenen Tafeln müssen die Strichstärken die Vorgaben erfüllen und die Ziffern klar erkennbar sein:




Außerdem muss die Farbe der orangefarbenen Tafel den Vorgaben von 5.3.2.2.1 ADR / RID entsprechen, was sie hier nicht tut:
 



Alle Kennzeichnungen sind wetterfest anzubringen, sodass sie sich bei Feuchtigkeit oder Frost nicht lösen. Es sollte auf die Art des Klebers geachtet werden, denn hier sind Placards nur schwer erkennbar:
 



Weiterhin werden Placards aus Papier beobachtet, diese halten aber nicht sehr lange an der Ladeeinheit:
 



Auch dürfen Spanngurte keine Ziffern verdecken:
   



Beim Bestellen oder selbst Herstellen ist darauf zu achten, dass die Placards auch den Gefahrgutvorschriften entsprechen. Beim linken Bild fehlen die Striche an einer Seite, beim rechten Bild fehlen alle Striche, sowohl an der orangefarbenen Tafel als auch beim Placard.
     
 


Ebenso dürfen die Kennzeichnungen keine Beschädigungen aufweisen:
 
 
 
              
So sieht eine Gefahrgutkennzeichnung aus, die den Vorgaben der Gefahrgutvorschriften entspricht:




Nicht gültige Kennzeichnungen müssen abgedeckt oder entfernt werden (5.3.1.1.5 , 5.3.2.1.8 ADR / RID).
Richtig:
 



Falsch:
  

          

Fragen zum Thema Kennzeichnung von Gefahrgut beantwortet Ihnen:
Kombiverkehr, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück
Telefon +49 40/74 05 19 60 oder ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
Ihre Ansprechpartner
zum Thema Unternehmenskommunikation: