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44-Tonnen-Regelung im Vor- und Nachlauf zu den Verkehren von und nach Karlsruhe
24.08.2017

Aufgrund der Rheintalsperrung wird Kombiverkehr die intermodalen Verbindungen Hamburg - Basel v.v. und Köln/Wuppertal - Basel v.v. bis voraussichtlich 7. Oktober 2017 nicht anbieten können. Als Ersatzverkehre bietet Kombiverkehr alternative Verbindungen von und nach Karlsruhe an. Für die Verkehre von und nach der Schweiz ist aus unserer Sicht das Terminal in Karlsruhe damit für den genannten Zeitraum der nächstgelegene, geeignete Bahnhof. Die 53. Ausnahmeregelung zur StVZO (44-Tonnen Gesamtgewicht im Straßenvor- und nachlauf im Kombinierten Verkehr) ist somit für die Ersatzverkehre von und nach Karlsruhe anwendbar.

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Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Christoph Büchner, Stellv. Leiter Marketing, Telefon 069 / 79505-144, gerne zur Verfügung.

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