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Service

Transportrichtlinien für Container

  • Container müssen eine gültige Kennzeichnung nach ISO 6346 einschließlich einer Höhen- bzw. Höhen- und Breitenangabe aufweisen und mit einer gültigen CSC-Plakette mit Datum der nächsten Reinspektion oder mit dem Vermerk der Teilnahme am ACEP-Verfahren ausgestattet sein.
  • Die oberen und unteren Eckbeschläge müssen in einem funktionstüchtigen Zustand sein.


Containerbau- und Prüfvorschriften

  • CSC: Die technischen Anforderungen für Container sind in den Normen der International Convention for Safe Containers (CSC) verankert. Wichtig ist, dass Container mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind und das Prüfdatum der nächsten Reinspektion nicht abgelaufen ist. Der Zeitraum zwischen Herstellungsdatum und der ersten Reinspektion des Containers beträgt im Regelfall fünf Jahre. Im Anschluss beträgt das Prüfinterval zur Erneuerung der technischen Zulassung 30 Monate. Unterliegt der Container dem sogenannten ACEP-Programm, so ist das auf der Plakette angegebene Prüfdatum hinsichtlich der Transportzulassung irrelevant.
  • Generell gilt, dass Container ohne gültige CSC-Plakette oder eine entsprechende Kennzeichnung der Teilnahme am ACEP vom Transport ausgeschlossen sind. Wenn es sich bei Containern weder um ISO-Container (Kennzeichnung „ic"), noch um einen nach UIC Merkblatt 592-4* zugelassenen Container handelt, ist er wie ein Wechselbehälter zu behandeln und es ist ein gelbes Kodenummernschild vorgeschrieben.
  • ACEP: Unterliegt ein Container dem Approved Continuos Examination Program (ACEP), dann bedeutet dies, dass sich der Eigentümer des Containers in eigener Verantwortung um die notwendigen Kontrollen, Wartungen und Reparaturen kümmert. Auf oder neben dem CSC-Schild wird die Teilnahme am ACEP-Programm vermerkt. Angaben über das Datum einer Reinspektion auf der CSC-Plakette sind in diesem Fall nicht erforderlich.

*Kennzeichnung „it" in Verbindung mit dem Symbol   Symbol

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