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Transportrichtlinien für Sattelanhänger

  • Sattelanhänger müssen mit einer gültigen UIC-Kodifizierung sowie abhängig vom Herkunftsland, mit einer Kennzeichnung der Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr (z.B. TÜV-Plakette) ausgestattet sein. Zusätzlich ist ein gültiges polizeiliches Kennzeichen erforderlich.
  • Sattelanhänger müssen in einem verkehrssicheren Zustand sein (Räder, Greifkanten, Stützbeine, Rücklichter usw.).
  • Die Kurbel zur Höhenverstellung der Stützbeine muss am Sattelanhänger vorhanden und in höchster Position fixiert sein. Es ist darauf zu achten, dass vor der Kranung oder Abstellung von Sattelanhängern mit einem klappbaren seitlichen oder hinteren Unterfahrschutz, diese entsprechend vom anliefernden Fahrer hochgeklappt bzw. eingeschoben und gesichert werden muss.
  • Bei Sattelanhängern mit einem klappbaren seitlichen und hinteren Unterfahrschutz ist auf eine funktionstüchtige Verriegelung zu achten.
  • Beim Umschlag und Schienentransport von Sattelanhängern, die mit Luftfederung ausgerüstet sind, müssen diese abgesenkt und entlüftet sein.
  • Hochgeklappter hinterer Unterfahrschutz
  • Verbogener seitlicher Unterfahrschutz
  • Lose Stützbeinkurbel
  • Zusatzschild für Sattelanhänger mit Luftfederung
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