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Der Weg zum Kodenummernschild

Die wichtigste Voraussetzung für die Zulassung einer Ladeeinheit zum Bahntransport ist die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen, die in Euronormen, DIN-Normen und UIC-Merkblättern festgelegt sind. In der Regel lässt der Hersteller bei einem anerkannten Prüfinstitut für baugleiche Ladeeinheiten einer Serie eine Typprüfung durchführen. Die Prüfergebnisse müssen in einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Bei erfolgreicher Prüfung erhält der Hersteller ein Zertifikat, das ihm ermöglicht, alle Ladeeinheiten der entsprechenden Serie ohne weitere Prüfungen zu fertigen. Es genügt seine schriftliche Bestätigung (Konformitätsnachweis), dass die technische Ausführung dem geprüften Muster entspricht.

Das für die Zulassung der Ladeeinheiten zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen verlangt meist vom Kunden (Spediteur oder Frachtführer) einen Zulassungsantrag, dem der oben genannte Konformitätsnachweis des Herstellers beizulegen ist. Der Hersteller füllt in der Regel den Antrag mit allen technischen Daten aus, so dass der Kunde nur noch seine Unterschrift zu leisten braucht. Die Kodenummernschilder werden dann kurzfristig dem Hersteller zugesandt, so dass die Ladeeinheit vor der Auslieferung an den Kunden mit den gelben Schildern versehen werden kann. Um diesen optimalen Weg sicherzustellen, ist es wichtig, bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen, dass die Ladeeinheiten nur mit angebrachten Kodenummernschildern auszuliefern sind.

ILU-CODE

Das Kodifizierungssystem für Ladeeinheiten im Kombinierten Verkehr wird modernisiert. Ab 1. Juli 2011 erfolgt die Vergabe der ILU-Codes durch die UIRR.

Weiterführende Informationen zum ILU-Code in der UIRR-Broschüre
Vergabe der ILU-Codes hier

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Peter Rheindorf