Kodifizierung
Jede Ladeeinheit, die im unbegleiteten Kombinierten Verkehr Schiene-Straße transportiert werden soll, muss technisch dafür zugelassen sein. Ausgenommen von dieser Art der Kennzeichnung sind Überseecontainer nach ISO-Normen, so genannte Großcontainer für den Landverkehr nach UIC-Kodex und Fahrzeuge, die die Rollende Landstraße nutzen. Die technische Zulassung von Ladeeinheiten für den Bahntransport wird des Öfteren auch als „Kodifizierung“ bezeichnet.Für jede Ladeeinheit sind zwei Kodenummernschilder vorgesehen, die an den Seitenwänden im unteren Bereich der vorderen Stirnwand angebracht werden. Es sind Schilder mit gelber Grundfarbe und schwarzer Schrift. Sie sind als geprägtes Blech oder als selbstklebende Folie erhältlich.
Das Kodenummernschild dient in erster Linie dazu, in den Terminals die Behandlung der Ladeeinheiten – die in der Regel das normale Lademaß der Bahn im oberen Bereich überschreiten – erheblich zu vereinfachen. Das vom jeweiligen Ladungsquerschnitt der Ladeeinheit in Anspruch genommene Bahnprofil kann nämlich direkt vom Kodenummernschild abgelesen werden. Weiterhin dokumentiert das gelbe Schild, dass die Ladeeinheit für den Kranumschlag und für die Transportbeanspruchungen auf der Schiene geeignet und zugelassen ist.






