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Kodifizierung

Jede Ladeeinheit, die im unbegleiteten Kombinierten Verkehr Schiene-Straße transportiert werden soll, muss technisch dafür zugelassen sein. Ausgenommen von dieser Art der Kennzeichnung sind Überseecontainer nach ISO-Normen, so genannte Großcontainer für den Landverkehr nach UIC-Kodex und Fahrzeuge, die die Rollende Landstraße nutzen. Die technische Zulassung von Ladeeinheiten für den Bahntransport wird des Öfteren auch als „Kodifizierung“ bezeichnet.

Das für den Kombinierten Verkehr besondere Verfahren für den Transport Lademaß überschreitender Sendungen beruht darauf, dass international vereinheitlichte Ladungs- querschnitte festgelegt wurden, und zwar bezogen auf die seitliche Höhe (Eckhöhe) der Ladeeinheit. In Stufen von 1 cm ist jedem Ladungsquerschnitt eine Nummer – die Profilnummer – zugeordnet. Die Profilnummer auf dem Kodenummernschild gibt also an, welcher vereinheitlichter Ladungsquerschnitt von der Ladeeinheit in Verbindung mit dem passenden Waggon in Anspruch genommen wird. Da für alle Bahnstrecken des Kombinierten Verkehrs die maximal zulässigen vereinheitlichten Ladungsquerschnitte bekannt sind und mit den gleichen Profilnummern bezeichnet werden, müssen nur noch die beiden Zahlen verglichen werden. Der Transport ist zulässig, wenn die Profilnummer der Ladeeinheit höchstens so groß ist wie die Profilnummer der Strecke. Im Fahrplan ist für jede Verkehrsverbindung das maximal zulässige Profil angegeben.

Für jede Ladeeinheit sind zwei Kodenummernschilder vorgesehen, die an den Seitenwänden im unteren Bereich der vorderen Stirnwand angebracht werden. Es sind Schilder mit gelber Grundfarbe und schwarzer Schrift. Sie sind als geprägtes Blech oder als selbstklebende Folie erhältlich.

Das Kodenummernschild dient in erster Linie dazu, in den Terminals die Behandlung der Ladeeinheiten – die in der Regel das normale Lademaß der Bahn im oberen Bereich überschreiten – erheblich zu vereinfachen. Das vom jeweiligen Ladungsquerschnitt der Ladeeinheit in Anspruch genommene Bahnprofil kann nämlich direkt vom Kodenummernschild abgelesen werden. Weiterhin dokumentiert das gelbe Schild, dass die Ladeeinheit für den Kranumschlag und für die Transportbeanspruchungen auf der Schiene geeignet und zugelassen ist.