Logo Kombiverkehr - zurück zur Startseite
Home English Sitemap Newsletter Downloads
Home  >  Wissen  >  Technik  >  Ladeeinheiten

Ladeeinheiten

Für den Kombinierten Verkehr innerhalb Europas werden die verschiedensten Ladeeinheiten verwendet. Container und Wechselbehälter sind die Ladeeinheiten, die am meisten eingesetzt werden. Die Nachfrage nach kranbaren Sattelanhängern nimmt stetig zu. Mit der Rollenden Landstraße, die insbesondere im Alpentransit Anwendung findet, lassen sich Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge ebenfalls auf der Schiene transportieren.

Eine systematische Einteilung der Ladeeinheiten, die sich an der Umschlagtechnologie orientiert, zeigt die folgende Übersicht. Detailinformationen erhalten Sie über das Anklicken der jeweiligen Ladeeinheit.

Lastzüge

Komplette Lastzüge können im Kombinierten Verkehr mit Niederflurwagen des Typs „Rollende Landstraße“ transportiert werden. Lastzüge sind grundsätzlich für die RoLa geeignet, wenn die zulässigen Abmessungen und Gewichte eingehalten werden.

- Länge max. 18,75 m
- Breite max. 2,60 m
- Höhe max. 4,00 m, abhängig von der Relation
- Gesamtgewicht max. 40 t, bei einigen Wagenbauarten auch mehr

Zum Befahren der Kopframpen und der Waggons muss der Lastzug eine Mindestbodenfreiheit einhalten. Sonst sind keine bahnspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen. Die Fahrzeuge werden auch nicht kodifiziert.

Sattelkraftfahrzeug

Komplette Sattelkraftfahrzeuge können im Kombinierten Verkehr mit Niederflurwagen des Typs „Rollende Landstraße“ transportiert werden. Sattelfahrzeuge sind grundsätzlich für die RoLa geeignet, wenn die zulässigen Abmessungen und Gewichte eingehalten werden.

- Länge max. 16,50 m
- Breits max. 2,60 m
- Höhe max. 4,00 m, abhängig von der Relation
- Gesamtgewicht max. 40 t, bei einigen Wagenbauarten auch mehr

Zum Befahren der Kopframpen und der Waggons muss das Sattelkraftfahrzeug eine Mindestbodenfreiheit einhalten. Sonst sind keine bahnspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen. Die Fahrzeuge werden auch nicht kodifiziert.

Sattelanhänger, nicht kranbar

Sattelanhänger, die nicht über Greifkanten für den Kranumschlag verfügen, werden im Kombinierten Verkehr innerhalb Europas nicht transportiert. Es gibt lediglich einige Testverkehre zur Erprobung spezieller Waggons mit sehr unterschiedlichen Be- und Entladetechniken. Verhältnismäßig einfach ist der Transport normaler Sattelanhänger mit Niederflurwagen des Typs „Rollende Landstraße“.

Sattelanhänger, kranbar

Die so genannten Greifkanten, das sind vier Anhebestellen am Außenrahmen des Sattelanhängers für die Greifzangen des Umschlaggerätes, sind für den Trailer der Zugang zum Kombinierten Verkehr. Transportiert werden sie mit Taschenwagen, die es in verschiedenen Varianten gibt. Danach richten sich auch die technischen Anforderungen, die der Trailer erfüllen muss, bevor er von der Bahn technisch zugelassen und kodifiziert wird.

Container nach ISO-Norm

Der Container nach ISO-Norm ist die bekannteste und erfolgreichste Ladeeinheit für den weltweiten Transport mit Seeschiffen und für den Landverkehr. Gebaut nach internationalen Normen mit genau festgelegten Außenabmessungen und Eckbeschlägen für Toplifting und mehrfache Stapelung. Die Innenmaße sind leider für Europaletten zu gering. Eine besondere technische Zulassung und Kodifizierung für den Bahntransport ist nicht erforderlich.

Container für den Landverkehr nach UIC-Norm

Hierbei handelt es sich um Container mit den gleichen Längen wie ISO-Container (20’, 30’ und 40’), jedoch breiter und deshalb für Europaletten geeignet. Die Container sind im beladenen Zustand meist dreifach stapelbar. Die oberen Eckbeschläge sind an den Längsseiten auf die Breite der ISO-Eckbeschläge von 2,44 m eingezogen, damit die Führungsbleche der Spreader passen. Eine technische Zulassung für den Bahntransport ist notwendig. Die Container werden nach UIC-Kodex gekennzeichnet, jedoch ist die Kodifizierung nicht erforderlich.

Container für den Landverkehr nach verschiedenen Normen (ISO, EN, UIC)

Container mit Abmessungen, die sich vor allem an den zulässigen Längen und Breiten im Straßenverkehr orientieren, zum Beispiel 7,15 m, 7,45 m, 7,82 m, 13,60 m lang und 2,55 m bis 2,60 m breit. Die Container sind mit oberen Beschlägen ausgerüstet, die aber nicht mehr zwingend an den Ecken sitzen. Eine technische Zulassung und Kodifizierung für den Bahntransport ist erforderlich.

Wechselbehälter nach EN oder UIC

Wechselbehälter im ursprünglichen Sinne sind vom Lkw abnehmbare Aufbauten, die mit bordeigenen Mitteln (Luftfederung/Hubvorrichtung und Stützbeine) von Lkw zu Lkw gewechselt werden können. Der Begriff Wechselbehälter wird aber mittlerweile für alle Behälter verwendet, die für den Umschlag nur über Greifkanten verfügen. Die genormten Längen sind 7,45 m, 7,82 m und 13,60 m. Innenhöhen von bis zu drei Meter sind möglich.

Behälter in Sonderausführung

Besondere Behältertechniken finden meist bei den 13,60 m langen Behältern Anwendung, um eine Innenhöhe von drei Meter zu realisieren. Solche Behälter benötigen für den Straßentransport spezielle Trailer-Chassis und für den Bahntransport auf das System abgestimmte Waggons.

ILU-CODE

Das Kodifizierungssystem für Ladeeinheiten im Kombinierten Verkehr wird modernisiert. Ab 1. Juli 2011 erfolgt die Vergabe der ILU-Codes durch die UIRR.

Weiterführende Informationen zum ILU-Code in der UIRR-Broschüre
Vergabe der ILU-Codes hier

IHR ANSPRECHPARTNER

zum Thema Technik:
 
Peter Rheindorf