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Begriffsbestimmungen

Mehrere Begriffe für ein und dieselbe Transportvariante? In den Medien kursieren des Öfteren für den „Kombinierten Verkehr" unterschiedliche Bezeichnungen. Lesen Sie nach, wo die Unterschiede aber auch Zusammengehörigkeiten liegen.



Kombinierter Verkehr

Kombinierter Verkehr (KV) ist der Oberbegriff für Gütertransporte, bei denen Ladeeinheiten (Wechselbehälter, Container, Sattelanhänger oder komplette Lkw) auf der Gesamtstrecke von mindestens zwei verschiedenen Verkehrsträgern befördert werden. Im Unterschied zu „gebrochenen" Verkehren, bei denen die Güter selbst umgeladen werden, wechseln bei der Transportkette des Kombinierten Verkehrs die kompletten Ladeeinheiten von einem Verkehrsträger zum anderen.

Prinzipiell können Transportketten des Kombinierten Verkehrs aus allen Verkehrsträgern gebildet werden. Die verschiedenen Verkehrsträger sind insbesondere die Eisenbahn, das Binnenschiff, Containerschiffe im Überseeverkehr, Roll-on/Roll-Off-Schiffe sowie der Lkw für den Straßenvor- und Straßennachlauf. Die Transportkette kann aus zwei, z.B. Schiene-Straße, oder mehr Verkehrsträgern, z.B. See-Wasserstraße-Straße bestehen.

Charakterisierend für den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße ist die Verknüpfung der Systemvorteile zweier Verkehrsträger: die Massenleistungsfähigkeit der Bahn, die sich damit ideal zur Überbrückung großer Distanzen eignet, mit der Flexibilität des Lkw, der auf kurzen und mittleren Entfernungen für Sammel- und Verteilerverkehre unschlagbar ist. Der Kombinierte Verkehr ist prinzipiell dafür geeignet, alle Güterarten zu befördern, die auch im Straßenverkehr über größere Entfernungen transportiert werden.

Auf den folgenden Seiten dieses Wissensbereiches wird insbesondere auf die Kombination von Eisenbahn und Lkw, sprich den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße, eingegangen.


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Intermodaler Verkehr

Für den Kombinierten Verkehr wird häufig auch die Bezeichnung Intermodaler Verkehr synonym verwendet.


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Multimodaler Verkehr

Im Vergleich zum Kombinierten Verkehr, der ausschließlich als „verkehrstechnischer" Begriff benutzt wird, handelt es sich beim Multimodalen Verkehr um einen „verkehrsrechtlichen" Begriff. Der Multimodale Verkehr ist definiert als die Beförderung von Gütern mit aufeinander folgenden, verschiedenartigen Beförderungsmitteln aufgrund eines einheitlichen Beförderungsvertrages (Durchfrachtvertrag) zur Erreichung eines einheitlichen Beförderungszweckes.

Kombinierter Verkehr muss aus rechtlicher Sicht dementsprechend nicht immer gleich Multimodaler Verkehr sein.


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Huckepackverkehr

Huckepackverkehr ist eine ältere Bezeichnung für eine Verkehrsart des Kombinierten Verkehrs, die insbesondere zur Abgrenzung zum Containerverkehr genutzt wurde. Es handelt sich um eine Variante des Kombinierten Verkehrs, bei der Lastzüge, Sattelkraftfahrzeuge oder Sattelanhänger auf spezielle Eisenbahnwagen verladen werden. Heute wird in der Regel der Begriff „Huckepackverkehr" im Sprachgebrauch nicht mehr verwendet. In einzelnen Publikationen, wie beispielsweise dem Gefahrgutrecht, wird er jedoch weiterhin verwendet.


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