Rollende Landstrasse
Kombiverkehr bietet Ihnen derzeit kein eigenes Leistungsangebot im begleiteten Kombinierten Verkehr (Rollende Landstraße) an.
Nichtsdestotrotz können Sie Ihre Transporte mit den Rollenden Landstraßen unserer Partnergesellschaften RAlpin und Ökombi über Kombiverkehr abrechnen, vorausgesetzt Sie nehmen am Kombiverkehr Stundungsverfahren teil und besitzen ein Stundungskonto bei der DVB Bank.
Möchten Sie die Leistungen von RAlpin in Anspruch nehmen, ist Folgendes zu beachten:
Kombiverkehr tritt selbst als vertraglicher Leistungserbringer auf und setzt RAlpin als ausführenden Frachtführer ein. Kombiverkehr bietet damit ihren Kunden die Möglichkeit, sich als Versender legitimieren zu lassen, um Transporte über das Frachtkonto von Kombiverkehr auf den Verbindungen der RAlpin in Anspruch zu nehmen.Voraussetzung für die
Legitimation durch Kombiverkehr sind folgende Bedingungen:
- Teilnahme am Kombiverkehr Stundungsverfahren und die Einhaltung der damit verbundenen Zahlungsbedingungen.
- Zwischen Kombiverkehr und ihren Kunden gelten für die Transporte mit der RAlpin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RAlpin in ihrer jeweils neuesten Fassung- in entsprechender Anwendung als Vertragsgrundlage vereinbart.
- Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Kombiverkehr zur Einhaltung aller in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RAlpin aufgeführten Pflichten und Obliegenheiten. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung aller in Ziff. 7 der AGB (RAlpin) aufgeführten technischen Anforderungen und Zugangsvoraussetzungen. Die zugelassenen Maße und Gewichte sind einzuhalten, die Ladungssicherung nach dem Stand der Technik durchzuführen und das Fahrpersonal entsprechend zu unterrichten und zu verpflichten. Den Anweisungen des Verladepersonals vor, während und nach der Fahrt mit der „Rollenden Autobahn" ist Folge zu leisten!
- Der Kunde stellt Kombiverkehr gegenüber RAlpin von allen berechtigten Schadenersatzverpflichtungen frei, die dem Kunden im konkreten Schadenfall haftungsrechtlich zuzurechnen sind. Kombiverkehr haftet gegenüber dem Kunden in entsprechender Anwendung der Ziff. 13 AGB (RAlpin).
- Es gilt Schweizer Recht als vereinbart. Gerichtsstand ist der Sitz der RAlpin. Abweichend von Ziff. 16.2 AGB (RAlpin) ist dieser Gerichtsstand nicht ausschließlich, soweit er gegen zwingendes Recht verstößt.
- Die Abrechnung der Transporte erfolgt bis auf Weiteres nach der jeweils gültigen Preisliste der RAlpin.
Im Verkehrsfreigabeformular vermerken Sie bitte zur Angabe der Versender/Buchenden jeweils jede E-Mail-Absenderadresse und Faxnummer, von der aus eine Buchung erfolgen soll. Bitte schicken Sie das ausgefüllte Verkehrsfreigabeformular per E-Mail an fhuesemann@kombiverkehr.de.






