Rollende Landstrasse
Kombiverkehr bietet Ihnen derzeit kein Leistungsangebot im begleiteten Kombinierten Verkehr (Rollende Landstraße) an.
Nichtsdestotrotz können Sie Ihre Transporte mit den Rollenden Landstraßen unserer Partnergesellschaften HUPAC, Ralpin und Ökombi über Kombiverkehr gegen die Verrechnung einer Servicepauschale abrechnen, vorausgesetzt Sie nehmen am Kombiverkehr Stundungsverfahren teil und besitzen ein Stundungskonto bei der DVB Bank.






