Besonderheiten bei Tankcontainern
- Die Armaturen an den Tankcontainern müssen geschlossen sein.
- Der Blindflansch an den Tankcontainern muss aufgesetzt sein.
- Die Schutzabdeckung der Armaturen muss in geschlossener Stellung sein.
- Die Domdeckel und deren eventuell vorhandene Abdeckhauben müssen verschlossen sein.
- Mögliche Anbauteile, wie z. B. Füllstutzen, dürfen die Eckmaße nicht überschreiten.
- Wenn es sich bei Tankcontainern weder um Überseecontainer noch um nach ISO-Norm kodifizierte Container handelt, ist eine UIC-Kodifizierung (gelbes Kodifizierungsschild) vorgeschrieben.
- Bei Tankcontainern besteht die Kennzeichnungspflicht der zulässigen Höhe.
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Gefahrgut und Abfälle |








