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Besonderheiten bei Tankcontainern

  • Die Armaturen an den Tankcontainern müssen geschlossen sein.
  • Der Blindflansch an den Tankcontainern muss aufgesetzt sein.
  • Die Schutzabdeckung der Armaturen muss in geschlossener Stellung sein.
  • Die Domdeckel und deren eventuell vorhandene Abdeckhauben müssen verschlossen sein.
  • Mögliche Anbauteile, wie z. B. Füllstutzen, dürfen die Eckmaße nicht überschreiten.
  • Wenn es sich bei Tankcontainern weder um Überseecontainer noch um nach ISO-Norm kodifizierte Container handelt, ist eine UIC-Kodifizierung (gelbes Kodifizierungsschild) vorgeschrieben.
  • Bei Tankcontainern besteht die Kennzeichnungspflicht der zulässigen Höhe.
Tankcontainer mit UIC-Kodifizierung (1/4)
 Container Gefahrgut und Abfälle 

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Die Broschüre "Terminal-Check-in" können Sie sich als pdf-Datei herunterladen.

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zum Thema Transportrichtlinien:
 
Ullrich Lück
 
Daniel Jähn