Transportrichtlinien für Sattelanhänger
- Sattelanhänger müssen mit einer gültigen UIC-Kodifizierung sowie einer
TÜV-Plakette ausgestattet sein und über ein gültiges polizeilichesKennzeichen verfügen.
- Sattelanhänger müssen in einem verkehrssicheren Zustand sein (Räder, Greifkanten, Stützbeine, Ersatzrad, Rücklichter usw.).
- Die Kurbel zur Höhenverstellung der Stützbeine muss am Sattelanhänger vorhanden und fixiert sein.
- Sattelanhänger benötigen einen klappbaren seitlichen und hinteren Unterfahrschutz. Es ist auf eine funktionstüchtige Verriegelung zu achten.
- Beim Umschlag und Schienentransport von Sattelanhängern, die mit Luftfederung ausgerüstet sind, müssen diese abgesenkt und entlüftet sein.
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