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Transportrichtlinien für Sattelanhänger

  • Sattelanhänger müssen mit einer gültigen UIC-Kodifizierung sowie einer TÜV-Plakette ausgestattet sein und über ein gültiges polizeilichesKennzeichen verfügen.
  • Sattelanhänger müssen in einem verkehrssicheren Zustand sein (Räder, Greifkanten, Stützbeine, Ersatzrad, Rücklichter usw.).
  • Die Kurbel zur Höhenverstellung der Stützbeine muss am Sattelanhänger vorhanden und fixiert sein.
  • Sattelanhänger benötigen einen klappbaren seitlichen und hinteren Unterfahrschutz. Es ist auf eine funktionstüchtige Verriegelung zu achten.
  • Beim Umschlag und Schienentransport von Sattelanhängern, die mit Luftfederung ausgerüstet sind, müssen diese abgesenkt und entlüftet sein.
Hochgeklappter hinterer Unterfahrschutz (1/4)
 Planenaufbauten (Curtainsider) Wechselbehälter 

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Die Broschüre "Terminal-Check-in" können Sie sich als pdf-Datei herunterladen.

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IHRE ANSPRECHPARTNER

zum Thema Transportrichtlinien:
 
Ullrich Lück
 
Daniel Jähn