Was bei der Beförderung von Gefahrgut und Abfällen zu beachten ist
- Bei der Beförderung von Gefahrgut in Containern, Wechselbehältern oder Sattelanhängern muss die jeweilige Ladeeinheit mit Gefahrzetteln (Placards) und / oder orangefarbenen Warntafeln versehen sein. Die Gefahrzettel müssen an den dafür vorgeschriebenen Stellen angebracht werden. Weitere Detailinformationen hierzu erhalten Sie hier.
- Die Gefahrzettel und Warntafeln müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden und dürfen weder beschädigt noch verändert sein.
- Bei Anlieferung einer Ladeeinheit mit Abfällen ist die Abfallkennzeichnung
bis zur Abkranung beizubehalten.
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