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Was bei der Beförderung von Gefahrgut und Abfällen zu beachten ist

  • Bei der Beförderung von Gefahrgut in Containern, Wechselbehältern oder Sattelanhängern muss die jeweilige Ladeeinheit mit Gefahrzetteln (Placards) und / oder orangefarbenen Warntafeln versehen sein. Die Gefahrzettel müssen an den dafür vorgeschriebenen Stellen angebracht werden. Weitere Detailinformationen hierzu erhalten Sie hier.
  • Die Gefahrzettel und Warntafeln müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden und dürfen weder beschädigt noch verändert sein.
  • Bei Anlieferung einer Ladeeinheit mit Abfällen ist die Abfallkennzeichnung
    bis zur Abkranung beizubehalten.
4-Kammer-Tankcontainer mit korrekter Gefahrgutkennzeichnung (1/2)
 Tankcontainer

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Die Broschüre "Terminal-Check-in" können Sie sich als pdf-Datei herunterladen.

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zum Thema Transportrichtlinien:
 
Ullrich Lück
 
Daniel Jähn