Der Ablauf des Terminal-Check-In
Vor der agenturseitigen Abwicklung des Transportes wird die am Terminal angelieferte Ladeeinheit zunächst durch das Check-in-Personal einer augenscheinlichen Überprüfung unterzogen. Die ermittelten Daten werden in einem Check-in-Protokoll dokumentiert. Es werden insgesamt drei Durchschläge angefertigt, die für das anliefernde Transportunternehmen, die Kombiverkehr-Agentur und den Terminalbetreiber bestimmt sind. Das Protokoll wird vom Check-in-Personal, dem Lkw-Fahrer des Transportunternehmens und den Mitarbeitern der Kombiverkehr-Agentur quittiert.Im Check-in-Protokoll werden unter anderem die vorhandenen Beschädigungen, eventuelle Besonderheiten der Ladeeinheit, wie beispielsweise vorhandene Zollplomben oder enthaltene Gefahrgüter oder Abfälle, sowie die generelle Versandfähigkeit dokumentiert. Nach erfolgter Zulassung zum Transport durch das Check-in-Personal übergibt der Lkw-Fahrer einen Durchschlag an das Personal der Kombiverkehr-Agentur zur Erstellung des Versandauftrages. Sollte die angelieferte Ladeeinheit nicht für den Versand zugelassen werden, muss das Check-in-Protokoll ebenfalls vorgelegt werden. Zwischen dem Personal der Kombiverkehr-Agentur und dem aufliefernden Transportunternehmen wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Im besten Fall kann eine kurzfristige Versandfähigkeit der Ladeeinheit durch gezielte Maßnahmen zur Instandsetzung, die entweder durch den Lkw-Fahrer selbst oder einen Dienstleister vorgenommen werden, noch erreicht werden.
HINWEIS
Achten Sie darauf, offensichtliche Mängel oder Schäden an Ihrer Ladeeinheit bereits vor der Anlieferung im Terminal zu beseitigen, damit es erst gar nicht zu Transportausfällen oder unnötigen Standzeiten am Terminal kommt.
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Transportrichtlinien |








