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Wegweiser zur Verkehrsaufnahme

Sie möchten die Leistungen unserer Gesellschaft im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße nutzen? Wir informieren Sie gerne nachstehend über die wichtigsten Voraussetzungen für eine Verkehrsaufnahme:

  • Kodifizierung von Ladeeinheiten

Für den Transport im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße müssen die Ladeeinheiten (Sattelanhänger, Wechselbehälter, Container) technisch geeignet und zugelassen sein. Solche Ladeeinheiten erkennt man an den gelben so genannten Codenummernschildern, die an beiden Längsseiten der Ladeeinheiten vorzugsweise im vorderen Bereich angebracht sind. Ohne diese Kennzeichen werden Ladeeinheiten nicht zum Transport im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße angenommen. Übersee-Container nach ISO-Norm sind hiervon ausgenommen. Die technische Zulassung und Kennzeichnung neuer Ladeeinheiten ist in der Regel kein Problem. Sie sollten in jedem Fall mit Ihrem Lieferanten vereinbaren, dass die neuen Fahrzeuge oder Behälter nur mit bereits angebrachten Codenummernschildern ausgeliefert werden. Möchten Sie gebrauchte Ladeeinheiten nachträglich für den Bahnverkehr zulassen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

  • Ihre Teilnahme am Kombiverkehr Stundungsverfahren

Das Kombiverkehr Stundungsverfahren ist ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Frachten und sonstige tarifliche oder vertragliche Forderungen, die im Rahmen der Inanspruchnahme von Dienst- und Serviceleistungen mit Kombiverkehr entstehen. Finanzpartner von Kombiverkehr sind dabei die DVB Bank SE (DVB) und deren Tochterunternehmen DVB LogPay GmbH, die insbesondere für die finanzielle Abwicklung des Transaktionsmanagements zuständig ist.

Ihr entscheidender Vorteil ist, dass Sie durch die Teilnahme am Kombiverkehr Stundungsverfahren eine monatliche Gesamtabrechnung für alle durchgeführten Transporte erhalten und die Transportkosten aufgrund eines verlängerten Zahlungsziels erst zu einem späteren Zeitpunkt begleichen müssen.

Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und uns Informationen zu den von Ihnen gewünschten Transporten gegeben, erhalten Sie von uns eine Verkehrsfreigabe, für die von Ihnen gewünschte Relation. Anschließend können Sie Ihre Transporte mit Kombiverkehr durchführen. Um eine Geschäftsbeziehung mit Kombiverkehr einzugehen, müssen Sie nicht Kommanditist unserer Gesellschaft sein.

Weiterführende Informationen und Hinweise zur Verkehrsfreigabe und zum Kombiverkehr Stundungsverfahren lassen wir Ihnen gerne zukommen. Informationsmaterial bestellen Sie einfach und schnell über das Kontaktformular.

WEGWEISER ZUR VERKEHRSAUFNAHME

Detailierte Informationen zur Verkehrsaufnahme erhalten Sie hier.

Download

ILU-CODE

Das Kodifizierungssystem für Ladeeinheiten im Kombinierten Verkehr wird modernisiert. Ab 1. Juli 2011 erfolgt die Vergabe der ILU-Codes durch die UIRR.

Weiterführende Informationen zum ILU-Code in der UIRR-Broschüre
Vergabe der ILU-Codes hier

IHRE ANSPRECHPARTNER

zum Thema Kombiverkehr Stundungsverfahren:
 
Monika Ernst
 
Jovanka Jordacijevic

IHR ANSPRECHPARTNER

zum Thema Technik:
 
Peter Rheindorf